Die Studienbeiträge und ihre Verwendung


Grundsätzliches

Seit dem Sommersemester 2007 sind für das Studium an der Friedrich-Alexander-Universität grundsätzlich Studienbeiträge in Höhen von 500 € pro Semester zu entrichten. Diese Beiträge sollen nach dem Bayerischen Hochschulgesetz für die Verbesserung der Studienbedingungen verwendet werden. Nähere Informationen zur Beitragspflicht, den Befreiungs- und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie auf der Seite www.uni-erlangen.de/studium/studienbeitraege/. Dort finden Sie auch die einschlägigen Rechtsgrundlagen zur Studienbeitragspflicht und der Studienbeitragsverwendung.

Grundsätzlich fließen 75 % des Beitragsaufkommens den einzelnen Fakultäten zu. Die restlichen 25 % des Studienbeitragsaufkommens werden auf zentraler Universitätsebene zur Verbesserung der Studienbedingungen verwendet (z.B. im Bereich des Rechenzentrums, der Universitätsbibliothek, etc.).

Verwendung der Studienbeiträge

Am Fachbereich Rechtswissenschaft wird über die Verwendung der Studienbeiträge in einem paritätisch mit Studenten (z. Zt. Konrad Körner und Daniel Meixner) und Professoren (z. Zt. Prof. Dr. Bernd Mertens als Studiendekan und Prof. Dr. Jan Schürnbrand) besetzten Gremium entschieden, dem auch die Frauenbeauftragte (z. Zt. Renate Penßel) und ein Vertreter der wissenschaftlichen Mitarbeiter (z. Zt. Herr Herzog) angehören. Die dort jeweils für ein Semester gefassten Verwendungsbeschlüsse werden von einem zentralen Gremium der Universität überprüft und bedürfen zusätzlich der Zustimmung der Hochschulleitung.

Detaillierte Angaben über die Verwendung der Studienbeiträge an unserem Fachbereich in den letzten Semestern finden Sie unter www.uni-erlangen.de/studium/studienbeitraege unter den Stichworten „Verwendung“ und „Rechnungslegung“.

Aktivitäten

Im Folgenden werden zahlreiche konkrete Beispiele genannt von Verbesserungsmaßnahmen im Bereich der Studienbedingungen, die wir in den letzten Semestern aus Studienbeiträgen finanzieren konnten:

  • Personelle Verstärkung der Fachstudienberatung und des Tutorenprogramms für die Anfangssemester
  • Einführungswoche für Erstsemester vor Beginn der eigentlichen Vorlesungszeit sowie Erstellung und Druck spezieller Leitfäden für Studienanfänger
  • Erhebliche Ausdehnung der Anzahl der propädeutischen Übungen begleitend zu den Grundkursen und zu weiteren Vorlesungen
  • Ausweitung der „Klausurenwerkstatt“ und zusätzliches Angebot einer „Klausurenklinik“ mit individueller Einzelbesprechung und Fehleranalyse
  • Finanzierung eines breiten Zusatzangebotes an Veranstaltungen zu Schlüsselqualifikationen (z. B. Rhetorik, Mediation, Verhandlungsmanagement, Vernehmungslehre)
  • Unterstützung der Moot-Courts
  • Unterstützung der Fachsprachenausbildung
  • Unterstützung der Versorgung mit Skripten, Fall-Lösungen etc., so dass diese kostenlos an die Studierenden ausgegeben werden können.
  • Ausweitung der Examenskurse und individuelle Betreuung durch Examenstutoren
  • Ausweitung des Examensklausurenkurses einschließlich eines schriftlichen Probeexamens
  • Regelmäßige simulierte mündliche Examensprüfungen mit Prüfern aus der Justiz und Verwaltung
  • Erhebliche Ausweitung der Bibliotheksöffnungszeiten
  • Erhebliche Verbesserung der Ausstattung der Bibliothek mit studienrelevanter Literatur und deren kontinuierliche Ergänzung um Neuauflagen
  • Online-Zugriffe auf juristische Datenbanken und Zeitschriften für alle Studierenden
  • Bezuschussung von auswärtigen Seminaren, fachbezogenen Exkursionen, studentischen Initiativen und der Absolventenfeiern

Verwendungsvorschläge

Ungeachtet der Vielzahl der bereits verwirklichten und kontinuierlich weiterlaufenden Maßnahmen zur Verbesserung der Studienbedingungen sind weitere Vorschläge von studentischer Seite für konkrete Verbesserungsmaßnahmen natürlich jederzeit willkommen. Bitte nutzen Sie hierfür die E-Mail-Adresse studienbeitraege@jura.uni-erlangen.de oder sprechen Sie einen Ihrer Vertreter in der Studienbeitragskommission darauf an.

Prof. Dr. Bernd Mertens
Studiendekan und Vorsitzender der Studienbeitragskommission