Ausbildungsziel
Das Ziel der juristischen Ausbildung ist die Erlangung der Befähigung zum Richteramt. Wer diese Befähigung erworben hat, d. h. die Zweite Juristische Staatsprüfung bestanden hat, kann als Volljurist die klassischen juristischen Berufe (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Notar, Beamter des höheren Verwaltungsdienstes) ergreifen oder sich in den verschiedensten anderen Bereichen, etwa als Syndikusanwalt, betätigen.
Rechtsgrundlagen
Die Juristenausbildung ist im Deutschen Richtergesetz (DRiG) und in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für Juristen (JAPO) geregelt. Die Ausbildung unterteilt sich in zwei Abschnitte: das rechtswissenschaftliche Studium an einer Universität mit der Ersten Juristischen Prüfung am Ende und im Anschluss daran den Vorbereitungsdienst, der mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung abgeschlossen wird. Dabei liegt im ersten Abschnitt der Schwerpunkt auf der theoretischen, im zweiten auf der praktischen Ausbildung.
Das juristische Studium
Das juristische Studium dauert mindestens sieben Semester. Diese Zeit kann unterschritten werden, wenn die für die Zulassung zur Ersten Juristischen (Staats-)Prüfung erforderlichen Leistungen nachgewiesen sind. Die JAPO legt die Regelstudienzeit auf neun Semester einschließlich der Ersten Juristischen (Staats-)Prüfung fest. Dementsprechend geht der Studienplan des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg von einer reinen Studienzeit (ohne Examen) von acht Semestern aus. Mindestens vier Semester müssen hierbei auf ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland entfallen.
Erste Juristische Prüfung
Das Studium wird durch die Erste Juristische Prüfung abgeschlossen. Diese setzt sich aus der Ersten Juristischen Staatsprüfung und der Juristischen Universitätsprüfung zusammen. Die Erste Juristische Staatsprüfung bestimmt die Gesamtnote der Ersten Juristischen Prüfung zu 70%, die Juristische Universitätsprüfung zu 30%. In der Ersten Juristischen Staatsprüfung werden die Pflichtfächer im Rahmen von 6 Klausuren und einer mündlichen Prüfung geprüft. Die Juristische Universitätsprüfung ist in einem Schwerpunktbereich abzulegen, den jede(r) Studierende frei wählen kann. In diesem Themengebiet ist eine wissenschaftliche Seminararbeit anzufertigen. Weiter ist in diesem Schwerpunktbereich im Anschluss an das Studium eine mündliche Prüfung zu absolvieren, in der der Gesamtstoff des Schwerpunktbereichs geprüft wird.
Der juristische Vorbereitungsdienst (Referendarzeit) und die Zweite Juristische Staatsprüfung
An die Erste Juristische (Staats-)Prüfung schließt sich der juristische Vorbereitungsdienst (das sog. Rechtsreferendariat) an. Der Vorbereitungsdienst endet mit der Zweiten Juristischen Staatsprüfung, dem sog. Assessorexamen.
Weitere Informationen hierzu finden Sie im Internetangebot des Landesjustizprüfungsamtes.