Allgemeines
Das Schwerpunktbereichsstudium ist ab dem fünften Semester vorgesehen und dauert in der Regel 4 Fachsemester mit insgesamt 16 Semesterwochenstunden, bestehend aus Pflicht- / Wahlpflichtveranstaltungen und einem Seminar. Im Seminar hat der Studierende eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Eine mündliche Prüfung schließt das Schwerpunktbereichsstudium ab. Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit und mündliche Prüfung gehen je zur Hälfte in die Note der Universitätsprüfung ein.
Das Schwerpunktbereichsstudium bietet inhaltlich anspruchsvolle Vertiefungsmöglichkeiten. Daher ist es wichtig, sich frühzeitig über seine Interessen und möglichen späteren Berufsneigungen klar zu werden, da es nicht möglich ist, seinen Schwerpunkt erst kurz vor dem Examen zu wählen. Der Studierende muss seinen Studienverlauf bereits spätestens vier Semester vor seinem geplanten Examenstermin festlegen.Â
Voraussetzungen für den Beginn mit dem Schwerpunktbereichsstudium
Besondere formale Voraussetzungen für den Besuch der Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereichsstudium bestehen nicht. Allerdings setzt die Ausgabe des Themas für die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit grundsätzlich das Bestehen der Zwischenprüfung und die Teilnahme an einem Proseminar voraus.
Proseminar
In den Proseminaren sollen die zur Anfertigung einer solchen wissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion aller Seminarteilnehmer eingeübt werden. Die Proseminare werden von den wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fachbereichs Rechtswissenschaft abgehalten und sind für Studierende des 3. und 4. Semesters vorgesehen.
Die Teilnahme an einem Proseminar ist nach § 10 Abs. 1 S. 4 der Studienordnung Voraussetzung, um später überhaupt am Seminar im Schwerpunktbereich teilzunehmen zu können, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Sie wird durch Teilnahmebescheinigungen ausgewiesen. Die Benotung des Proseminars hat keinen Einfluss auf das spätere Seminar. Allerdings sollte jeder Teilnehmer im eigenen Interesse ein möglichst hohes Engagement entfalten, schließlich dient es der Übung auf eine Examensleistung, und kann, wie die Klausurenkurse auch, als Basis für einen späteren Examenserfolg angesehen werden.
Das Thema des Proseminars ist für die Wahl des Schwerpunktbereiches ohne Bedeutung: Auch mit einem strafrechtlichen Proseminar kann man den Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht wählen, etc.
Die Bekanntgabe der Anzahl und Themen der Proseminare erfolgt durch Aushang am schwarzen Brett und im Vorlesungsverzeichnis am Ende des dem Seminar vorangehenden Semesters. Dort erhalten Sie auch Informationen zum Anmeldeverfahren für die einzelnen Proseminare. Die Proseminare können als wöchentlich stattfindende Veranstaltung oder als Blockseminar abgehalten werden.
In der Regel erhalten die Teilnehmer zu Beginn eines Proseminars eine Einführung in die Methodik des wissenschaftlichen Arbeitens, Hinweise zu den Anforderungen der Proseminararbeit sowie Hilfestellungen zu deren Anfertigung. Anschließend erfolgt die Themenvergabe. Danach erstellen die Studierenden Ihre Proseminararbeit innerhalb eines vorgegebenen Zeitrahmens (ca. 4 Wochen). Nach Abgabe und Korrektur der schriftlichen Arbeit stellen alle Teilnehmer ihr Thema als Referat vor.Â
Schwerpunktbereiche
Die Schwerpunktbereiche dienen der Ergänzung des Studiums, der Vertiefung der mit ihnen zusammenhängenden Pflichtfächer, soweit sie interdisziplinäre und internationale Bezüge aufweisen, deren Vermittlung , und ermöglichen eine frühzeitige Spezialisierung der Studierenden. Mit der Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit legen die Studierenden ihren Schwerpunktbereich verbindlich fest.
Die Studierenden am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität können zwischen folgenden sechs Schwerpunktbereichen wählen:
1. Wirtschaftsrecht
2. Internationales und Europäisches Recht
3. Unternehmens- und Arbeitsordnung
4. Grundlagen des Rechts
5. Staat und Verwaltung
6. Kriminalwissenschaften
Die Festlegung auf einen Schwerpunktbereich erfolgt durch die Anmeldung zur studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit.Â
Veranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums
Die für ein ordnungsgemäßes Schwerpunkbereichsstudium verpflichtenden Lehrveranstaltungen sind in der Prüfungsordnung der Friedrich Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg für die Juristische Universitätsprüfung im Einzelnen aufgeführt.
Welche Veranstaltungen im Rahmen des gewählten Schwerpunktbereiches zu belegen sind, können Sie der Anlage zu § 1 Abs. 3 der Prüfungsordnung entnehmen.
Der Nachweis über den Besuch der Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereich wird mit dem Eintrag im Studienbuch geführt. Eine besondere Bescheinigung wird nur für die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit im Seminar ausgestellt.
Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen im Schwerpunktbereich
Eine Anmeldung zu den einzelnen Lehrveranstaltungen des Schwerpunktbereichsstudiums ist mit einer Ausnahme nicht erforderlich. Die Ausnahme bildet das Seminar, zu dem sich der Studierende anmelden muss (siehe hierzu den nächsten Abschnitt). Der Besuch anderer Veranstaltungen im Schwerpunktbereich ist auch vor dem Besuch eines Seminars im Schwerpunktbereich und ohne Anmeldung möglich.
Seminar und studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit
Im gewählten Schwerpunktbereich hat der Studierende ein Seminar zu besuchen, in dem er die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anfertigt. Im Seminar soll der Studierende über seine Arbeit dann auch mündlich referieren und diese zur Diskussion stellen.
Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen und beginnt mit der Ausgabe des Themas durch den Seminarleiter. Wird die Arbeit nicht innerhalb der Bearbeitungszeit beim Prüfungsamt eingereicht, so gilt sie als angefertigt und mit der Note „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet. Die Bearbeitungszeit kann nur ausnahmsweise verlängert werden, wenn deren Einhaltung aus vom Bearbeiter nicht zu vertretenden Gründen unmöglich ist.
>> Seminare
Wintersemester 2011/12
>> Seminare
Sommersemester 2012 - aktualisiert!
>> Seminare
Wintersemester 2012/13 - aktualisiert!
>> Merkblatt
für die Anfertigung von studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeiten
Anmeldung zum Seminar im Schwerpunktbereich
Die Festlegung des Schwerpunktbereiches erfolgt dadurch, dass sich der Studierende für ein dem gewünschten Schwerpunktbereich zugeordnetes Seminar anmeldet, in dem die studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit angefertigt wird. Man kann sich nur zu einem Seminar anmelden. Ein Wechsel des Seminars und damit des Schwerpunktbereichs ist nur vor der Ausgabe des Themas der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit und bei gleichzeitiger Anmeldung zu einem anderen Seminar zulässig und ist u. U. mit erheblichem Zeitverlust verbunden. Es ist also nicht möglich, bei einem unliebsamen Seminarthema einfach zu wechseln. Die Seminaranmeldung und gleichzeitige Festlegung des Schwerpunktbereiches soll am Ende des vierten bzw. im fünften Fachsemester für ein Seminar im sechsten Fachsemester oder am Ende des fünften bzw. im sechsten Fachsemester für ein Seminar im siebenten Fachsemester erfolgen. Das Seminar zum Schwerpunktbereich sollte also im 6. oder 7. Semester absolviert werden.
Die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsseminar muss spätestens zum jeweiligen Abgabetermin im Briefkasten Prüfungsausschuss für die Juristische Universitätsprüfung im Juridicum eingehen.
Abgabetermin für Anmeldungen zum Wintersemester 2012/2013 ist der 31. Mai 2012!
Nachmeldungen für das Seminar von Prof. Dr. Kiehnle im Sommersemester 2012 sind aber noch möglich!!
Bitte füllen Sie die Formulare direkt am PC und nicht handschriftlich aus!
>> Anmeldeformular für das Schwerpunktbereichsseminar (pdf-Datei)
Vergabe der Plätze im Seminar
Nach Eingang der Anmeldung wird vom Prüfungsamt die Zuordnung der Studierenden zu den Schwerpunktbereichsseminaren vorgenommen. Grundsätzlich kann der Studierende mit der Berücksichtigung im gewünschten Schwerpunktbereich rechnen. Allerdings kann nicht garantiert werden, dass ein Platz im gewünschten Seminar zur Verfügung steht. Sollten einzelne Seminare überfüllt sein, wird den Bewerbern ein Platz in einem anderen Seminar des gleichen Schwerpunktbereichs angeboten. Im Schwerpunktbereich 6 (Kriminalwissenschaften) ist die Gesamtzahl der Studienplätze beschränkt. Sollten sich mehr Bewerber zu Seminaren des Schwerpunktbereiches 6 anmelden, als Plätze zur Verfügung stehen, findet unter allen Bewerbern ein Auswahlverfahren statt, das sich nach dem Durchschnitt der Bewertung der besten Abschlussklausur im Strafrecht sowie der Abschlusshausarbeit (egal aus welchem Fach), richtet. Eine Kopie der Scheine über die Abschlusshausarbeit und die beste Abschlussklausur im Strafrecht ist der Anmeldung zu einem Seminar im Schwerpunktbereich 6 beizufügen. Bewerber, die im Auswahlverfahren keinen Erfolg haben, können sich zu einem Seminar in einem anderen Schwerpunktbereich anmelden oder es zu einem späteren Termin noch einmal versuchen. Auf dem Anmeldeformular können Alternativvorschläge für andere Seminare des selben oder eines anderen Schwerpunktbereiches angegeben werden (im letzteren Falle ist damit allerdings ein Wechsel des Schwerpunktbereiches verbunden). Diese Angabe hat keine negative Auswirkung auf die Chance, im zuerst gewählten Seminar einen Platz zu bekommen. Die Zuteilung der Studierenden zu den jeweiligen Seminaren wird rechtzeitig durch Aushang am Schwarzen Brett im Juridicum bekanntgegeben.
Mündliche Prüfung
Nähere Hinweise zur das Schwerpunktbereichsstudium abschließenden mündlichen Prüfung erhalten Sie im Kapitel "Juristische Universitätsprüfung".