Praktische Studienzeit


Allgemeines

Jeder Studierende muss in der vorlesungsfreien Zeit insgesamt drei Monate an praktischen Studienzeiten z.B. bei Gerichten, Verwaltungsbehörden und Rechtsanwälten, auch im Ausland, teilnehmen (§ 25 JAPO). Die praktischen Studienzeiten können erst nach Vorlesungsschluss des zweiten Semesters abgeleistet werden.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen zur praktischen Studienzeit (Ausbildungsstellen, Teilnahmebescheinigungen, Aufteilung, etc.) finden Sie auf den Internetseiten des Landesjustizprüfungsamts.

Praktikumsstellen

Die Absolventenvereinigung Alumni der Juristischen Fakultät Erlangen e. V. bietet auf ihrer Homepage www.alumni-erlangen.de eine Auflistung der Mitglieder an, die bereit sind, Studenten für Praktika auszubilden. Außerdem finden sich auf der Vereinshomepage zahlreiche zeitlich befristete örtliche und überörtliche Praktikumsangebote.