Vorlesungsverzeichnis
Die Lehrveranstaltungen werden im Vorlesungsverzeichnis angekündigt.
Beachten Sie auch evtl. Hinweise an den Anschlagtafeln in der Eingangshalle des Kollegienhauses und des Juridicums.
Veranstaltungsorte
Die oben genannten Veranstaltungen des Fachbereichs Rechtswissenschaft finden in der Regel im Auditorium Maximum (Bismarckstraße 1), im Kollegienhaus (Universitätsstraße 15) oder in einem der Unterrichtsräume des Juridicums (Schillerstraße 1) statt. Insbesondere die Grundkurse und Übungen werden meist im Auditorium Maximum abgehalten.
Semesterdauer, Vorlesungszeit, vorlesungsfreie Zeit
Informationen hierzu finden Sie im Vorlesungsverzeichnis und im Internetangebot der Universität.
Vorlesungen
Die Vorlesung ist die Grundform der Lehrveranstaltung. Vor einem unterschiedlich großen Teilnehmerkreis wird in der Vorlesung ein Rechtsgebiet oder ein Themenkreis behandelt. Im Anschluss an die Grundkurse sind die Vorlesungen die Hauptform der Stoffvermittlung.
Die wichtigsten Vorlesungen für die Studienanfänger betreffen die Grundlagenfächer (insbesondere die Rechts- und Verfassungsgeschichte und die allgemeine Staatslehre). Hier werden die Grundlagen unserer Rechtsordnung vermittelt, die für ein fundiertes Verständnis unabdingbar sind. Diese Grundlagen sind auch Gegenstand der Zwischenprüfung.
Grundkurse
Die Grundkurse erstrecken sich über einen Zeitraum von zwei bis drei Semestern. In ihnen wird das Basiswissen in den Fächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht vermittelt. Der betreffende Stoff ist nicht auf einzelne Vorlesungen verteilt, sondern wird nach einem einheitlichen Konzept vermittelt. Dabei wird der reine Vorlesungsstil mit Übungselementen (z. B. Fallbesprechungen) verbunden.
Diese Veranstaltungen sind für Studienanfänger (erstes und zweites Studienjahr) konzipiert. Jeder Teil eines Grundkurses wird durch Abschlussklausuren abgeschlossen.
Propädeutische Übungen
Propädeutische Übungen sind Veranstaltungen, die meist begleitend zu einer Vorlesung oder einem Grundkurs in kleineren Gruppen abgehalten werden. Ziel der propädeutischen Übungen ist es, den Vorlesungsstoff anhand von Fällen zu vertiefen. In den propädeutischen Übungen wird also die juristische Arbeitsweise und Klausurtechnik eingeübt.
Tutorien
Diese Kurse bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft speziell für Studierende im ersten und zweiten Semester an. Es handelt sich dabei um Kleingruppenkurse (max. 10-15 Teilnehmer), die von Studenten höherer Semester abgehalten werden. Sie dienen als Forum für Fragen und sollen den Anfängern helfen, sich im Studienalltag zurecht zu finden. Zudem dienen die Tutorien für Studienanfänger der Heranführung an den Stoff der Grundkurse im Zivilrecht, im Öffentlichen Recht und im Strafrecht.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung schließt das Grundstudium ab. Um festzustellen, ob die Ziele des Grundstudiums erreicht worden sind, ist je eine Zwischenprüfungsklausur im Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht sowie in einem Grundlagenfach zu absolvieren. Ist die Zwischenprüfung bestanden, kann das Hauptstudium aufgenommen werden. Nähere Hinweise zur Zwischenprüfung finden Sie hier.
Proseminare
Die Proseminare dienen der Vorbereitung der studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit, die Teil der Juristischen Universitätsprüfung ist. In den Proseminaren sollen die zur Anfertigung einer solchen wissenschaftlichen Arbeit erforderlichen Fertigkeiten vermittelt und anhand einer kleineren schriftlichen Proseminararbeit und einem mündlichen Referat mit anschließender Diskussion aller Seminarteilnehmer eingeübt werden. Nähere Informationen erhalten Sie hier.
Übungen für Fortgeschrittene
Die Übungen für Fortgeschrittene werden in den drei Hauptfächern Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht angeboten. In den Übungen wird der Vorlesungsstoff in Form von Klausuren und Hausarbeiten abgeprüft. Zudem wird die Falllösungstechnik durch das Lösen von Übungsfällen unter Anleitung trainiert. In den Übungen für Fortgeschrittene können die Leistungsnachweise („große Scheine“) erworben werden, die Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung sind.
Die Teilnahme an den Übungen für Fortgeschrittene setzt voraus, dass zuvor im jeweiligen Fach die erforderlichen Abschlussklausuren, eine Abschlusshausarbeit und die Zwischenprüfung bestanden wurden.
Seminar
In Seminaren werden spezielle Themen in kleinen Gruppen unter Leitung eines Professors erarbeitet. Dabei hat jeder Teilnehmer eine Seminararbeit anzufertigen. Über diese Arbeit sollen die Studierenden im Laufe des Seminars mündlich referieren und die Arbeit zur Diskussion stellen. Auch die studienbegleitende Arbeit, die Teil des Schwerpunktbereichsstudiums ist, ist im Rahmen eines Seminars anzufertigen. Die Note dieser studienbegleitenden wissenschaftlichen Arbeit geht zur Hälfte in die Endnote der Juristischen Universitätsprüfung ein.
Examenskurs und Klausurenkurs
Diese Veranstaltungen dienen der Examensvorbereitung. Im Examenskurs werden examensrelevante Themen aufgegriffen und besprochen. Im Klausurenkurs kann das Erlernte anhand von Übungsklausuren auf dem Niveau des Staatsexamens erprobt werden.
Nähere Informationen zum Erlanger Examenskurs finden Sie hier!
Schlüsselqualifikationen
Gemäß § 2 JAPO 2003 müssen die Studierenden auch die sog. Schlüsselqualifikationen, die für die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis erforderlich sind, wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit erlernen. Diese können in Vorlesungen, Einzelveranstaltungen oder im Rahmen von Kontakten mit der Praxis erworben werden.
Schwerpunktbereichsstudium
Das Schwerpunktbereichsstudium sollte ab dem fünften Semester begonnen werden und dauert in der Regel 4 Fachsemester mit insgesamt 16 Semesterwochenstunden (SWS), bestehend aus Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen sowie einem Seminar. Im Seminar hat der Studierende eine studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit anzufertigen. Eine mündliche Prüfung schließt das Schwerpunktbereichsstudium ab. Studienbegleitende wissenschaftliche Arbeit und mündliche Prüfung gehen je zur Hälfte in die Note der Universitätsprüfung ein. Den Studierenden wird empfohlen, in der Mittelstufe des Studiums Vorlesungen aus verschiedenen Schwerpunktbereichen zu besuchen, um eine möglichst breite Grundlage dafür zu bekommen, für welchen Schwerpunktbereich sie sich entscheiden.
Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Schwerpunktbereichsstudium"
Kontakte mit der Praxis
Der Fachbereich Rechtswissenschaft bindet auch Praktiker in die Ausbildung ein. So fanden in den letzten Semestern u.a. folgende Veranstaltungen statt:
- Simulation eines Strafprozesses in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskammer Nürnberg,
- Übung im Schiedsgerichtsverfahren unter der Leitung der Syndikusanwälte Dr. Hobeck und Stubbe von der Rechtsabteilung der Firma Siemens und Prof. Dr. Rohe,
- Arbeitsrechtliches Kontaktseminar unter Leitung von Prof. Dr. Krause mit Betreuung der Referenten durch Praktiker,
- Informationsbesuche bei Landgericht, Oberlandesgericht, Vollstreckungsgericht und Vormundschaftsgericht,
- Vorträge mit anschließender Diskussionsmöglichkeit für interessierte Studierende. Beispielhaft seien hier etwa genannt die Vorträge der Syndikusanwälte Dr. Paul Hobeck und Christian Stubbe von Siemens Legal Services sowie der Vortrag des Rechtsanwalts und Mediators der Kanzlei CMS, Stuttgart, Dr. Volkmar Wagner im Rahmen des Forschungsprojekts "Außergerichtliche Beilegung von Rechtsstreitigkeiten" von Prof. Dr. Greger.
Diese und ähnliche Veranstaltungen sind auch für die kommenden Semester geplant. Bekanntmachungen und Informationen dazu erfolgen durch Aushänge und im Internet.
Fachspezifische Fremdsprachenausbildung