Fachspezifische Fremdsprachenausbildung und Erlanger Zertifikatsprogramm "Fachsprache Jura"


Am Fachbereich Rechtswissenschaft der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg haben Sie folgende Möglichkeiten der Sprachausbildung:

  • Sie können die Pflichtsprachausbildung nach der JAPO absolvieren, die für jeden Juristen zwingend vorgeschrieben ist (2 SWS).
  • Darüber hinaus haben Sie in Erlangen aber auch die Möglichkeit, am Erlanger Zertifikatsprogramm "Fachsprache Jura", d. h. einer besonders intensiven Fachsprachausbildung teilzunehmen, die Ihnen für den juristischen Arbeitsmarkt wichtige fundierte Sprachkenntnisse vermittelt (4-16 SWS). Sofern Sie das Erlanger Zertifikat "Fachsprache Jura" erhalten, können Sie die Freiversuch um ein Semester verschieben. 

Pflichtsprachausbildung nach der JAPO

Die JAPO sieht vor, dass alle Studierenden einen Leistungsnachweis über die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurs (oder einer fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Veranstaltung) erbringen müssen.

In Erlangen betreut und organisiert das Sprachenzentrum der FAU die fachbezogenen Fremdsprachenkurse für Juristen. Es bietet ein attraktives Kursangebot an - derzeit in den Sprachen Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch. Zusätzlich werden vom Lektorat für türkisches Recht am Fachbereich Rechtswissenschaften Fachsprachkurse in Türkisch angeboten.

Was sind die genauen Anforderungen an den Leistungsnachweis?

Der Leistungsnachweis setzt die erfolgreiche Teilnahme an einem fachbezogenen Sprachkurs voraus. Der Kurs hat einen Umfang von 2 Semesterwochenstunden (SWS). Jeder Kurs wird in der Regel mit einer schriftlichen Abschlussprüfung mit einer Bearbeitungszeit von 90 Minuten abgeschlossen. Über jeden bestandenen Kurs wird ein Leistungsnachweis erteilt.

Was muss ich bei der Studienplanung beachten?

  • Fachbezogene Fremdsprachenkurse können ausnahmslos erst ab dem 3. Fachsemester belegt werden.

  • Englisch-, Französisch-, Italienisch- und Spanischkurse können erst nach der Teilnahme an einem Einstufungstest belegt werden.

  • Für fachbezogene Russisch- und Türkischkurse gibt es derzeit noch keinen Einstufungstest. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit dem jeweiligen Kursleiter in Verbindung.

  • Sämtliche Kurse des Sprachenzentrums sind anmeldepflichtig. Die Bewerbung erfolgt durch Anmeldung unter www.sprachkurse.uni-erlangen.de. Für die Kurse der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung melden Sie sich bitte per StudOn an.

Kann ich den Leistungsnachweis auf andere Weise erbringen?

Studierende, die bereits über eine ausreichende Fachsprachkompetenz verfügen, können den Leistungsnachweis auch durch erfolgreiche Teilnahme an einer fremdsprachigen, rechtswissenschaftlichen Lehrveranstaltung erbringen. Ein entsprechender Leistungsnachweis umfasst dabei mindestens eine schriftliche Aufsichtsarbeit und ein Prüfungsgespräch. Informieren Sie sich bitte vorher im Vorlesungsverzeichnis, ob und unter welchen Voraussetzungen in der jeweiligen fremdsprachige Lehrveranstaltung der Erwerb eines solchen Leistungsnachweises möglich ist.

Können bestimmte Leistungen (z. B. Auslandspraktikum) anerkannt werden?

Leistungen (z. B. aus einem Auslandsstudium) und Vorkenntnisse (z. B. Ausbildungen), die den Anforderungen der JAPO gleichwertig sind, können anerkannt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an den Studienfachberater. Auslandspraktika können ausschließlich auf die praktische Studienzeit gem. §25 Abs. 1 JAPO angerechnet werden.

Wo erhalte ich weitere Informationen zu Fragen der Sprachausbildung?

Weiter führende Informationen, sowie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner des Sprachenzentrums finden Sie im Internet unter: http://www.jura.sz.uni-erlangen.de/

Erlanger Zertifikatsprogramm "Fachsprache Jura"

Ziel des Zertifikatsprogramms

Zusätzlich zum derzeitigen „Pflichtangebot“ wird mit dem Erlanger Zertifikatsprogramm "Fachsprache Jura" eine erweiterte Fremdsprachenausbildung angeboten, die sowohl aus allgemeinen als auch aus fachspezifischen Kursen besteht. Das Programm ermöglicht den Teilnehmern, durch Zertifikate Arbeitgebern fundierte Fachsprachkenntnisse nachzuweisen. Mit einem Gesamtumfang von 16 SWS (zusätzlich zum o. g. Pflichtsprachkurs) ermöglicht der erfolgreiche Abschluss der erweiterten Ausbildung die Verschiebung des Freiversuchs (§ 37 JAPO) um ein Semester sowie den Erwerb eines besonders hochwertigen Zertifikats.

Zertifikatsstufen

Studierende können jeweils nach Erreichen einer bestimmten Ausbildungsstufe ein Zertifikat erwerben:

  • Nach dem Besuch von zwei fachspezifischen Fremdsprachenkursen, d. h. Pflichtsprachkurs und ein zusätzlicher fachspezifischer Kurs (in Englisch oder in einer anderen Sprache), wird, auf Basis der bestanden Kursabschlussprüfungen, eine Bescheinigung ausgestellt, die das erreichte Niveau beinhaltet.
  • Nach Erreichen von 8 SWS allgemeiner und fachspezifischer Sprachkurse (zusätzlich zum Pflichtsprachkurs) besteht die Möglichkeit, die Unicert III - Prüfung (Englisch) zu absolvieren.
  • Nach Erreichen von 16 SWS (zusätzlich zum Pflichtsprachkurs) allgemeiner und fachspezifischer Sprachkurse besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an der Zertifikatsprüfung "Fachsprache Jura". Auch der Schwerpunkt dieses Programmbestandteils liegt auf der englischen Sprache.

Voraussetzungen/Vorgaben für die einzelnen Möglichkeiten

Generelle Voraussetzung ist, dass Sie einen Einstufungstest  für die Pflichtsprachausbildung Englisch mindestens mit Level 2 bestehen müssen.

Für die 2. und 3. Möglichkeit müssen Sie darüber hinaus den Pflichtkurs in Englisch mit überdurchschnittlichem Erfolg abgeschlossen haben.

Für die Prüfungen erforderliche Inhalte

Für die Prüfungen benötigen Sie die in der folgenden Grafik dargestellten Kurse. Zu welchen Zeitpunkt Sie die Kurse belegen, können Sie frei entscheiden. Bitte beachten Sie aber unbedingt den unten dargestellten optimalen Ausbildungsverlauf.

Zusätzliche Hinweise:

  • Für die 3. Ausbildungsmöglichkeit mit 16 SWS (s. o.) sind zusätzlich verwendbar: Kurs Vantage English 2 mit 2 SWS und ein Kurs der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung in einer anderen Sprache mit 2 SWS.
  • Die 1. Ausbildungsmöglichkeit kann auch mit anderen Sprachen (nicht Englisch) wahrgenommen werden.
  • Für den Einstieg in die Ausbildungsmöglichkeiten 2 und 3 (8 SWS und 16 SWS) muss vorher der Pflichtkurs "Introduction to English Legal Language" mit überdurchschnittlichem Erfolg bestanden worden sein.

Empfohlener Ablauf der Sprachausbildung

Der Einstieg in das Erlanger Zertifikatsprogramm "Fachsprache Jura" ist jederzeit möglich. Empfohlen wird folgender Ablauf der Fachsprachausbildung:

Übergang in das neue Ausbildungssystem

Sollten Sie bereits allgemeine Sprachkurse oder Fachsprachkurse erfolgreich bestanden haben, dann beachten Sie bitte folgende Vorgaben:

  • Ein Einstieg in das neue System ist jederzeit möglich. Kurse der jeweiligen Levels werden anerkannt. Voraussetzung für die Teilnahme an der Möglichkeit 2 und 3 (s.o.) ist, dass Sie den Pflichtsprachkurs im Fach Englisch mit gutem Erfolg bestanden haben. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie ggf. einen zusätzlichen Test absolvieren. Über Details informiert Sie das Team "Fachsprache Jura".
  • Sofern Sie bereits 2 Fachsprachkurse (egal in welcher Sprache) belegt haben, können Sie eine Bescheinigung über Ihr erreichtes Sprachniveau erhalten. Für die Anforderung der Bescheinigungen wird Ihnen unter http://www.jurasprachen.de in Kürze ein Formular zur Verfügung stehen. Die Bescheinigungen werden aufgrund erforderlicher technischer Anpassungen frühestens im Oktober 2011 ausgestellt. 

Weitere Hinweise/Kontakte

  • Die Kurse, die Sie im neuen Ausbildungssystem belegen können, werden in Kürze auf dieser Seite bekannt gegeben.
  • Eine Broschüre zum neuen Ausbildungssystem können Sie zeitnah vor Beginn des WS 2011/12 an dieser Stelle abrufen.
  • Für Fragen stehen Ihnen zur Verfügung: Bei generellen Fragen zur Ausbildung der Studienfachberater, bei Fragen zum Ablauf der Fachsprachausbildung sowie zur Anerkennung von alten Leistungsnachweisen in der Übergangsphase und zur Teilnahmemöglichkeit am Programm das Team "Fachsprache Jura".