Bausteine für ein gutes Examen:
Die drei Bausteine für ein gutes Examen sind:
| Klausurpraxis |
| juristisches Verständnis |
| Basiswissen |
Basiswissen
Mit den wichtigsten Normen, Rechtsprinzipien und -instituten der einzelnen Rechtsgebiete sollten Sie aufgrund intensiver Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen der Unter- und Mittelstufe vertraut sein. Versäumtes müssten Sie nachholen durch Eigenstudium anhand der Ausbildungsliteratur oder Besuch eines qualifizierten Repetitoriums. Es ist auch keine Schande, eine Vorlesung in höherem Semester nochmals zu hören.
Streben Sie nicht an, jedes in den Lehrbüchern behandelte Problem, jede Theorie und jede Grundsatzentscheidung auswendig zu kennen. Dieses Ziel erreichen Sie nie. Wichtig sind solide Grundkenntnisse; zur Lösung der Einzelprobleme verhilft Ihnen Baustein 2:
Juristisches Verständnis
Sie müssen die Fähigkeit entwickeln, Probleme zu erkennen und in die Systematik des Rechts einzuordnen, Sie müssen wissen, welche Sinnzusammenhänge hinter den einzelnen Normen stehen, und Sie müssen mit der Methodik der Rechtsanwendung vertraut sein. Die meisten Examensaufgaben lassen sich mit bloßem Nachschlagen im Gesetz oder mit Hilfe angelernter Lösungsschemata nicht bewältigen. Gefragt ist die Entwicklung eigenständiger Lösungen, mit denen Verständnis für die Prinzipien und Methoden des Rechts unter Beweis gestellt wird (s. dazu auch nebenstehende Information).
Sie verschaffen sich diese Kompetenz durch intensive Eigenbeschäftigung mit dem Recht. Das unkritische Nacharbeiten von Skripten oder Musterlösungen reicht nicht. Fertigen Sie selbständige Ausarbeitungen an, befassen Sie sich vertieft mit Rechtsproblemen, auf die Sie in Lehrveranstaltungen, in Ausbildungszeitschriften oder bei der Auffrischung Ihres Basiswissens stoßen, indem Sie in einem der großen Lehrbücher oder im Originaltext einer Gerichtsentscheidung nachlesen (unsere Seminarbibliothek ist voll davon). Lernen Sie juristisch argumentieren, indem Sie sich mit anderen austauschen, z.B. in der Lerngruppe oder als Tutor/in für jüngere Studierende.
Der Erlanger Examenskurs bietet Ihnen die besten Voraussetzungen für diese Qualifizierung: Hier wird der gesamte examensrelevante Stoff vertieft, werden die rechtlichen Grundlagen, Wertungen, Sinnzusammenhänge verdeutlicht, die Methoden der Rechtsanwendung aufgezeigt und fallbezogen eingeübt, Hinweise auf aktuelle Rechtsprobleme und weiterführende Literatur gegeben, hier besteht Gelegenheit zum Austausch von Argumenten, zum Erkennen von Wissens- und Verständnislücken, hier bekommt man Anregungen für gezieltes Eigenstudium.
Ergänzt wird diese theoretische Vorbereitung durch Baustein 3:
Klausurpraxis
Neben Wissen und Verständnis fordert das Examen auch die Fähigkeit ab, innerhalb einer vorgegebenen Zeit in bestimmter Art und Weise mit einer vorgegebenen Aufgabe fertig zu werden. Dies erfordert ein gewisses Know-how - wie teile ich die Zeit ein; wie baue ich die Lösung am geschicktesten auf; wie ausführlich muss das Gutachten sein; was darf unterstellt oder vorausgesetzt werden; welcher Stil ist angemessen - und ein gewisses Training. Beides ermöglicht die Fakultät mit Ihren Examenskursen:
Im Examenskurs werden Theorie und Technik der Falllösung mit einander verknüpft; im Examensklausurenkurs kann anhand von Original-Examensfällen das Anfertigen von Lösungen trainiert und optimiert werden. Erfahrene Prüfer und erfolgreiche Absolventen geben Hinweise auf häufige Fehler und Tipps zu ihrer Vermeidung.
Prof. Dr. Hans Kudlich, Studiendekan
Geänderte Anforderungen im Ersten Staatsexamen
Wie das Landesjustizprüfungsamt mitteilt, hat der Prüfungsausschuss für die Erste Juristische Staatsprüfung im Mai 2001 beschlossen, verstärkt Aufgaben zur Bearbeitung auszugeben,
"die die vorausschauende Rechtsanwendung der Juristen zum Gegenstand haben".
Diese Festlegung entspricht dem Trend, die im Studium zu vermittelnde Berufsfähigkeit der künftigen Juristen nicht nur in bezug auf die richterliche Tätigkeit (Anwendung des Rechts auf einen abgeschlossenen Sachverhalt) zu entwickeln, sondern verstärkt auf die in der Praxis im Vordergrund stehenden Bereiche Rechtsberatung und Rechtsgestaltung auszurichten.
Auf diese sich in letzter Zeit bereits abzeichnende Neuorientierung habe ich in meinen Informationsveranstaltungen wiederholt hingewiesen; im Erlanger Examenskurs wurden schon bisher entsprechende Aufgaben besprochen und Lösungstechniken vermittelt.
Die nunmehr publik gemachte Linie des Prüfungsausschusses gibt Anlass, erneut darauf hinzuweisen, dass angelerntes Paragraphenwissen und unkritisch eingepaukte Lösungsschemata allein nicht mehr ausreichen, die Examensanforderungen zu erfüllen. Entscheidend ist die Fähigkeit, mit den Prinzipien und Instrumenten des Rechts verständig umzugehen, die gesetzlichen Vorgaben weiterzudenken und eigenständig rechtliche Konstruktionen zu entwickeln.
Damit wird keineswegs etwas völlig Neues verlangt: Der universitäre Unterricht ist seit jeher auf die Entwicklung dieser Fähigkeiten ausgerichtet. Die entsprechenden Lehrangebote müssen freilich auch angenommen und im Wege des Eigenstudiums nutzbar gemacht werden.
Auch der Prüfungsausschuss weist darauf hin, dass die veränderten Prüfungsanforderungen keineswegs einen Bruch im Ausbildungssystem darstellen. So wird in dem Beschluss ausdrücklich festgestellt:
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dass mit der Einbeziehung von Aspekten der vorausschauenden Rechtsanwendung keine Ausweitung des Prüfungsstoffes verbunden ist;
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dass sich die Struktur des Rechtsanwendungsvorgangs nicht ändert, wenn man das Recht auf einen vorhandenen oder auf gedachte bzw. künftige Sachverhalte anwendet.
Es wird also nichts verlangt werden, was die Studierenden sich nicht schon im bisherigen Ausbildungsgang aneignen konnten.
Um keine Befürchtungen in Bezug auf die künftigen Examensanforderungen aufkommen zu lassen, wird in dem Beschluss auch ausdrücklich betont, dass nur Aufgaben ausgegeben werden, die die Studierenden nicht überfordern. Weiter werden folgende Erläuterungen gegeben:
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Die Aufgaben werden nicht die Ermittlung eines vollständigen Sachverhalts zum Gegenstand haben. Dies schließt nicht aus, dass gezielte Fragen nach der Beweislast und den aus ihr folgenden prozessualen Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten gestellt werden oder gefordert wird, vor dem Hintergrund einer rechtlichen Analyse einzelne Fragen zur weiteren Sachaufklärung zu formulieren.
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Erfahrungswissen aus der juristischen Praxis werden ebenso wenig verlangt wie detaillierte Rechtsprechungskenntnisse und das Wissen von typischen Interessenkollision und Fehlerquellen in Vertragsbeziehungen.
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Vertragsentwürfe werden nicht gefordert. Dies schließt nicht aus, dass als Teil einer Aufgabe eine einzelne Vertragsklausel zu entwerfen oder Änderungsvorschläge für vorgegebene einzelne Vertragsbestimmungen mit Begründung zu unterbreiten sind.
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Die Aufgabenstellung wird sich nicht auf Zusatzfragen beschränken; die vorausschauende Rechtsanwendung wird künftig auch im Mittelpunkt einer Klausurbearbeitung stehen.
Der Prüfungsausschuss wird sich darum bemühen, die Aufgabenstellung durch gezielte Fragen so zu strukturieren, dass die vom Aufgabenersteller zugrunde gelegten Ziele und Anforderungen erkennbar werden und ohne Kenntnisse der Rechtspraxis erfüllbar sind.
Die Erläuterung rechtlicher Problemstellungen und -lösungen für juristische Laien wird nicht gefordert, da Adressat der Aufgabenlösung der rechtskundige Betrachter sein wird.
Somit bleibt mir abschließend nur die Empfehlung, dem verständnisorientierten Lernen mehr Aufmerksamkeit zu schenken und sich in unserem Erlanger Examenskurs auf die Bearbeitung der neuartigen Aufgaben vorbereiten zu lassen.
Prof. Dr. Hans Kudlich, Studiendekan
Vorbereitung auf die mündliche Examensprüfung
Immer wieder fragen Studierende, wie man sich am besten auf diesen Teil des Ersten Juristischen Staatsexamens vorbereiten kann.
Falsch wäre es sicher, gar nichts zu tun, aber ebenso verfehlt wäre es, jetzt noch einmal den ganzen Prüfungsstoff durchzuarbeiten. Beim mündlichen Examen geht es nicht in erster Linie um das Abfragen von Detailwissen; vielmehr sollen die Kandidatinnen und Kandidaten vor allem zeigen, dass sie Überblick über das Recht und juristisches Verständnis erworben haben. Ich empfehle deshalb, sich anhand der Aufzeichnungen aus den Vorlesungen und der zusammenfassenden Darstellungen in den Lehrbüchern die Grundlagen der einzelnen Rechtsgebiete nochmals zu vergegenwärtigen, vor allem die Bedeutung und die Auswirkungen der wichtigen Rechtsprinzipien und -institutionen.
Sollten in der bisherigen Ausbildung "weiße Flecken" auf der juristischen Landkarte verblieben sein (z. B. im Verfahrensrecht), sollte man sich wenigstens die Grundzüge noch aneignen. Auf einem bestimmten Rechtsgebiet (vielleicht sogar im selbst gewählten Wahlfach) völlig ahnungslos zu sein oder mit Grundbegriffen nicht richtig umgehen zu können, wirkt sich im "Mündlichen" besonders nachteilig aus; beherrscht man dagegen wenigstens die Grundzüge, kann man auch zu jedem Einzelproblem etwas Brauchbares sagen.
Außerdem ist es ratsam, sich über die aktuelle Rechtsentwicklung auf dem Laufenden zu halten. Wichtige Grundsatzentscheidungen aus letzter Zeit und die Tagesthemen der Rechtspolitik sollte man kennen. Hilfe bieten hierbei die juristischen Fachzeitschriften, aber auch unser Internetangebot.
Prof. Dr. Hans Kudlich, Studiendekan