Aufbau und Organisation des Studiums


Aufbau des Studiums (Studienpläne)

Zeitlich sind die nachfolgend dargestellten Veranstaltungen üblicherweise im folgenden Ablauf zu besuchen:

Im Grundstudium (1.-4. Semester) sind die Grundlagenfächer, die Grundkurse und Vorlesungen zu besuchen. Es sind dabei Abschlussklausuren in allen Fächern und die Zwischenprüfung zu absolvieren.

Im sich anschließenden Hauptstudium sollen im 5. und 6. Semester die Übungen für Fortgeschrittene ("große Scheine") absolviert werden. Parallel dazu beginnt im 5. Semester üblicherweise das Schwerpunktbereichsstudium, das mit der Juristischen Universitätsprüfung endet.

Das 7. und 8. Semester dienen - neben dem Schwerpunktbereichsstudium - vor allem der Vorbereitung auf die Erste Juristische Prüfung, d. h. es müssen vor allem das Anfertigen von Klausuren geübt und der examensrelevante Stoff wiederholt und vertieft werden.

Details hierzu finden Sie in den Studienplänen:

>> Studienplan bei Beginn des Studiums im Wintersemester
>> Studienplan bei Beginn des Studiums im Sommersemester

Es wird dringend empfohlen, den vorgegeben Studienplan einzuhalten!

Ergänzungen zum in den Studienplänen ausgewiesenen Angebot

In der Anfangs- und Mittelphase des Studiums, in der Phase vor den Examensprüfungen und auch nach dem Examen bietet Ihnen der Fachbereich Rechtswissenschaft ein umfangreiches Programm an Unterstützungs- und Zusatzangeboten.

Eine Übersicht über alle Angebote, die Sie in Ihrem Studium unterstützen sollen, aber nicht zwingend im Studienplan vorgesehen sind, erhalten Sie hier.

Ordnungsgemäßes Studium / "Belegen"

Bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Prüfung muss versichert werden, dass ordnungsgemäß studiert wurde, d. h. es müssen jedes Semester eine angemessene Anzahl von Lehrveranstaltungen besucht werden. Einen Anhaltspunkt dafür, welche Veranstaltungen besucht werden sollen, bieten der Studienplan bzw. die Empfehlungen zum Aufbau des Studiums.

Belegen bedeutet, dass jedes Semester die Lehrveranstaltungen, die von dem Studierenden in diesem Semester besucht wurden, in das Belegblatt, das nach der Immatrikulation oder nach der Rückmeldung ausgehändigt wird, einzutragen sind und dass dieses in das Studienbuch einzuheften ist.

Soweit es bei der Anmeldung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung Zweifel an der Versicherung des Studierenden gibt, ordnungsgemäß studiert zu haben, kann das Studienbuch mit als Nachweis für ein ordnungsgemäßes Studium herangezogen werden.

Es müssen die in § 18 Abs. 2 JAPO 2003 genannten Pflichtfächer, sonstige juristische Fächer, sowie ein vom Studierenden zu wählender Schwerpunktbereich belegt worden sein. Weiter sind vorlesungsbegleitende Arbeitsgemeinschaften und Wiederholungs- bzw. Vertiefungsveranstaltungen zur Examensvorbereitung zu besuchen. Inhalt des Studiums sind ferner die Veranstaltungen zum Nachweis der Fremdsprachenkompetenz (§ 24 Abs. 2 JAPO 2003, zur Vermittlung der Bezüge zur rechtsprechenden, verwaltenden und rechtsberatenden Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen (§ 2 Satz 1 JAPO 2003). Der Besuch nichtjuristischer, insbesondere wirtschaftswissenschaftlicher Lehrveranstaltungen wird empfohlen.

In jedem Semester muss eine angemessene Zahl juristischer Lehrveranstaltungen (mind. 8 Semesterwochenstunden) belegt werden (§ 23 Abs. 1 JAPO 2003). Dazu zählt auch die Teilnahme an einem Seminar, an einem Examinatorium und am Examensklausurenkurs. Die vorlesungsbegleitenden propädeutischen Übungen zählen allerdings nicht dazu.

Die juristischen Vorlesungen, deren Besuch Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Juristischen Staatsprüfung ist, können ausschließlich beim Fachbereich Rechtswissenschaft der Rechts- und wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät belegt werden. Durch etwa gleichlautende Lehrveranstaltungen des Fachbereichs Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Nürnberg können diese Vorlesungen nicht ersetzt werden.

Rückmeldung

Die Rückmeldung ist die Anmeldung zum Weiterstudium im nächsten Semester. Die Termine liegen in der Regel in den letzten 3-4 Wochen der Vorlesungszeit eines jeden Semesters. Sie werden im Vorlesungsverzeichnis sowie auf den Internetseiten der Universität bekannt gemacht. Dort finden Sie auch Informationen dazu, wie die Rückmeldung erfolgt. Wer sich nicht fristgerecht zum Weiterstudium anmeldet, muss mit der Exmatrikulation rechnen.

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung

Veranstaltungen zum ausländischen Recht

Über die Fachsprachkurse hinaus, die auch der Vermittlung des ausländischen Rechts dienen, bietet der Fachbereich Rechtswissenschaft regelmäßig im Sommersemester Kurse renommierter US-amerikanischer Gastprofessoren an.

Details zu diesen Veranstaltungen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis, auf Aushängen bzw. auf der Homepage des Fachbereichs.

Moot Courts

Studierende können an sog. Moot Courts teilnehmen. Ein Moot Court ist ein simuliertes Gerichtsverfahren, bei dem die Teilnehmer als Parteivertreter und/oder Gerichtspersonen (Richter, Staatsanwalt, etc.) einen fiktiven Fall verhandeln. Bei der Vorbereitung und dem Gerichtsverfahren selbst können Studierende in einer praxisnahen Situation juristische Argumentations- und Verhandlungstechniken kennenlernen und ausprobieren.

Details finden Sie auf Aushängen bzw. in den Internetangeboten der betreuenden Lehrstühle.

Auslandsaufenthalte

Grundsätzlich werden Austauschstudierende für die Dauer ihres Auslandsstudiums von der hiesigen Universität beurlaubt. Dieser Zeitraum wird unter den Voraussetzungen des § 37 Abs. 2 Nr. 2a JAPO 2003 nicht in die sog. Freischuss-Regelung einbezogen. Insbesondere müssen die Studierenden auch im Ausland ein ordnungsgemäßes Studium ableisten. Dies wird in der Regel angenommen, wenn 8 Semesterwochenstunden pro Semester belegt werden und ein erfolgreicher Leistungsnachweis erbracht wird.

Generelle Informationen und Hinweise zum Thema Auslandsaufenthalt enthalten die Bücher von Großfeld/Vieweg, "JuS Auslandsstudienführer" und von Schwintowski, "Auslandsstudienführer Recht".

Für grundsätzliche Fragen, die einen Aufenthalt an einer ausländischen Universität betreffen, sind das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung (IBZ) bzw. das Referat für internationale Angelegenheiten zuständig.

ERASMUS-Programm

Sonstige Auslandsaufenthalte

Es ist selbstverständlich auch außerhalb des ERASMUS-Programms möglich, an jeder beliebigen Universität ein Auslandsstudium zu absolvieren. Darum muss man sich aber eigenständig kümmern, d.h. die Zulassungsbedingungen und Einschreibefristen erfragen, sich bewerben, die Notwendigkeit von Visa und Ähnlichem prüfen und sich selbst um eine Finanzierung z.B. durch Stipendien bemühen. Da nur mit den oben genannten Universitäten Abkommen hinsichtlich der Anerkennung der erbrachten Studienleistungen bestehen, ist auch dieser Punkt eigenverantwortlich abzuklären.

Darüber hinaus gibt es vielfältige Möglichkeiten für einen Auslandsaufenthalt nach dem Ersten Staatsexamen, z.B. für den Erwerb eines Magister Legum (LL.M.), der unter anderem von einer Vielzahl europäischer und amerikanischer Universitäten angeboten wird.

Beraten können das Informations- und Beratungszentrum für Studiengestaltung (IBZ) und das Referat für internationale Angelegenheiten der Universität.

Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen

Im Ausland erbrachte Leistungsnachweise können unter den Voraussetzungen von § 24 JAPO 2003 durch diejenige Juristische Fakultät in Bayern anerkannt werden, an der der Studierende sein Studium nach dem Auslandsaufenthalt fortsetzt. Hierzu muss die im Ausland erbrachte Studienleistung der inländischen Studienleistung gleichstehen. An unserer Fakultät ist der Dekan für die Anerkennung zuständig. Nähere Auskünfte zum Anerkennungsverfahren erteilt der Studienfachberater.

Die Leistungsnachweise der Universitäten Genf und Lausanne im deutschen Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene sind nach einer Vereinbarung der Fakultäten allgemein anerkannt.

Konversation in Fremd- und Muttersprache

Das Projekt besteht darin, dass sich jeweils ein ausländischer Student, der in Erlangen Jura studiert, und ein deutscher Student, der im darauf folgenden Jahr im Ausland Jura studieren will oder allgemein an der Verbesserung seiner Sprachkompetenz oder an internationalen Kontakten interessiert ist, zu einem Tandem zusammenschließen. Das Tandem trifft sich regelmäßig nach individueller Absprache. Bei den Treffen wird zur einen Hälfte die Fremdsprache und zur anderen Hälfte die Muttersprache gesprochen. Ziel des ist es, die fremdsprachlichen Fertigkeiten der Studenten zu verbessern und dabei die Geschichte und Kultur des Gastlandes sowie die Mentalität und Eigenheiten seiner Bewohner kennen und schätzen zu lernen. Die Tandems werden zu Beginn des Wintersemesters im Rahmen der "orientation week" für ausländische Studenten gebildet. Interessenten melden sich am besten beim Institut für Recht und Technik, das die Koordination übernimmt. Mindestanforderungen an die sprachlichen Fähigkeiten  bestehen nicht. Auch Sprachanfänger können teilnehmen.

Auslandspraktika

Das Referat für Internationale Angelegenheiten stellt hierzu ausführliche Informationen zur Verfügung. Im Rahmen des Erasmus-Programms gibt es die Möglichkeit, geförderte Auslandspraktika zu absolvieren.

Literatur

Jeder Student sollte sich die wichtigsten Lehrbücher zur häuslichen Lektüre selbst anschaffen. Der Kauf von Gesetzessammlungen (Schönfelder, Sartorius I, Ziegler/Tremel) ist zu gegebener Zeit unumgänglich. In den Anfangssemestern kann man sich dagegen mit aktuellen Taschenbuchausgaben begnügen. Was die Lehrbücher anbelangt, werden zu Beginn der meisten Vorlesungen Hinweise auf geeignete Studienliteratur gegeben.

Für den Einstieg kann man sich auf Kurzlehrbücher oder Grundrisse beschränken. Es wird empfohlen, sich vor der Kaufentscheidung die in Frage kommenden Bücher in einer Buchhandlung oder in der Bibliothek anzusehen. Ein Buch pro Themengebiet reicht zunächst; es wäre verfehlt, sich möglichst viele Bücher zu kaufen und sie dann doch nicht zu lesen.

Juristische Datenbanken

Neben den gedruckten Zeitschriften und Büchern in der Bibliothek stehen den Studenten viele Materialien auch in digitaler Form zur Verfügung, namentlich über die Datenbanken juris, LEXIS sowie beck-online. Die juristischen Datenbanken sind über das Internetangebot der Universitätsbibliothek zu erreichen.

PC-Arbeitsplätze im Juridicum

Für die Studierenden stehen im Juridicum zahlreiche PC-Arbeitsplätze kostenfrei zur Verfügung. Hier können Seminar- und Hausarbeiten geschrieben werden. Die Rechner können - soweit nicht für wissenschaftliches Arbeiten benötigt - auch für Internetrecherchen und E-Mail genutzt werden. Jeder Student erhält eine E-Mail-Adresse der Universität.

Auf den Internetseiten des IT-Betreuungszentrums Innenstadt (IZI) stehen das Antragsformular sowie die Benutzungsanleitung mit den nötigen Informationen zur Verfügung. Sowohl das Antragsformular, als auch die Benutzungsanleitung sind auch im IZI (Bismarckstr. 1 in Erlangen) erhältlich. In der Benutzungsanleitung finden Sie auch Hinweise auf die bei der Antragstellung vorzulegenden Unterlagen.

Über die Möglichkeit, die Internetdienste (z. B. Ihre E-Mail-Adresse) von zu Hause aus zu nutzen, werden Sie auf den Internetseiten des Regionalen Rechenzentrums Erlangen (RRZE) informiert.