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Information für Studieninteressierte:
Zum Sommersemester 2011 besteht am
Fachbereich Rechtswissenschaft für den Studiengang
Rechtswissenschaft (Abschluss Staatsexamen / 1. Juristische Prüfung)
keine Zulassungsbeschränkung.
Eine Immatrikulation ist unmittelbar ohne Bewerbung
möglich. Das gewährleistet Studienanfängern frühzeitige
Planungssicherheit hinsichtlich Studienplatz und Studienort.
Weitere Informationen erhalten Sie hier .







