Ziele und vermittelte Kompetenzen
Ab dem WS 2008/2009 wird am Fachbereich Rechtswissenschaft der Studiengang „Öffentliches Recht als Zweitfach“ angeboten. Damit wird eine Forderung des Deutschen Juristen-Fakultätentages aufgenommen, juristische Inhalte jeweils im Zusammenhang mit bestimmten Fächern zu unterrichten, die zu Teilgebieten des Rechts eine besondere Affinität haben. „Öffentliches Recht als Zweitfach“ ist dabei als Ergänzung zum Fach Politikwissenschaft im Rahmen eines Zwei-Fach-BA-Studiums an der Philosophischen Fakultät ausgelegt und kann als Zweitfach auch nur mit dieser kombiniert werden.
Der Studiengang behandelt juristischen Bereiche, die für die
Befassung mit den Erscheinungsformen des Politischen in Theorie und
Praxis besonders wichtig sind. Vermittelt werden dabei exemplarische
Kenntnisse über Grundlagen des Rechts und Einblicke in die
Rechtswissenschaft als System samt ihrer Arbeitstechnik, ferner die
für die politischen Entscheidungsprozesse formal und inhaltlich
relevanten Regelungen des Verfassungsrechts (Staatsorganisation und
Grundrechte), repräsentative Ausschnitte aus dem Bereich des
planenden und eingreifenden Verwaltungshandeln samt einschlägiger
Rechtsschutzmöglichkeiten sowie schließlich Instrumente der
internationalen Zusammenarbeit auf verschiedenen Ebenen. Inhaltlich
führt dies zu Ergänzungen etwa der politikwissenschaftlichen
Fragestellungen der ideengeschichtlichen Grundlagen der Staats- und
Politikwissenschaft, des Entscheidens in einzelnen Politikfeldern sowie
der Institutionen und Politiken der Europäischen Union.
Durch die Behandlung dieser Materien aus zwei verschiedenen
Blickwinkeln können diese noch besser erfasst und neben der
beschreibenden und gestaltenden auch die gewaltenkontrollierende
Perspektive kennen gelernt werden. Hierdurch werden die Absolventen des
Zwei-Fach-BA in die Lage versetzt, in den einschlägigen Fragen
eine rechtliche Diskussion mit Juristen „auf
Augenhöhe“ zu führen, da im Öffentlichen Recht
große Teile des juristischen Lehrstoffes abgedeckt werden. Damit
wird eine Lücke zwischen fachlich gut ausgebildeten, aber zu wenig
politiktheoretisch geschulten Juristen und in der Politiktheorie
bestens bewanderten, aber in Rechtsfragen notwendig unsicheren
Politikwissenschaftlern geschlossen.
Als berufsqualifizierender Abschluss vermittelt der Studiengang
Kompetenzen, welche unter anderem für folgende
Tätigkeitsfelder qualifizieren:
- im Bereich des Journalismus und der Tätigkeit von Verwaltungen, Verbänden und Unternehmen auf nationaler, internationaler und supranationaler Ebene;
- bei politischen Parteien, Parlamenten, Fraktionen und Abgeordneten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene;
- in der politischen Bildung im außerschulischen Bereich;
- in der Politikberatung.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Hauptseite des Studiengangs auf der Homepage der Philosophischen Fakultät
Inhalte des Studiengangs bei Studienbeginn im Wintersemester
Im Studium des Öffentlichen Rechts als Zweitfach sind folgende Module erfolgreich abzulegen:
| Zeit | Modul | ECTS |
| Grundlagen | 10 |
|
| 1. Fachsemester | Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaft für Nebenfachstudenten |
5 |
| 1./2. Fachsemester | Vorlesung Grundlagenfach nach Wahl (insbesondere Allgemeine Staatslehre; Verfassungsgeschichte; Rechtsphilosophie; Rechtstheorie; Deutsche bzw. Römische Rechtsgeschichte) |
5 |
| Staatsorganisationsrecht | 10 | |
| 1. Fachsemester | Vorlesung Staatsorganisationsrecht |
7,5 |
| 1. Fachsemester | Propädeutische Übung Staatsorganisationsrecht |
2,5 |
| Grundrechte | 10 | |
| 2. Fachsemester | Vorlesung Grundrechte |
7,5 |
| 2. Fachsemester | Propädeutische Übung Grundrechte |
2,5 |
| Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsrechts | 10 | |
| 3. Fachsemester | Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht |
7,5 |
| 3. Fachsemester | Propädeutische Übung Allgemeines Verwaltungsrecht |
2,5 |
| Vertiefung zum Verwaltungsrecht | 17,5 | |
| 4. Fachsemester | Vorlesung Sicherheits- und Polizeirecht |
5 |
| 4. Fachsemester | Vorlesung Umweltrecht |
5 |
| 4. Fachsemester | Vorlesung Kommunalrecht |
5 |
| 4. Fachsemester | Propädeutische Übung Besonderes Verwaltungsrecht |
2,5 |
| Europäisches und Internationales Recht | 12,5 | |
| 5. Fachsemester | Vorlesung Europarecht |
5 |
| 5. Fachsemester | Propädeutische Übung Europarecht |
2,5 |
| 5. Fachsemester | Vorlesung Völkerrecht |
5 |
| Summe Leistungspunkte Öffentliches Recht als zweites Fach | 70 |
Inhalte des Studiengangs bei Studienbeginn im Sommersemester 2011 (Ausnahmefall!)
Im Studium des Öffentlichen Rechts als Zweitfach sind - bei Studienbeginn im Sommersemester 2011 - folgende Module erfolgreich abzulegen:
| Zeit | Modul | ECTS |
| Grundlagen | 10 |
|
| 1. Fachsemester | Vorlesung Einführung in die Rechtswissenschaft für Nebenfachstudenten |
5 |
| 1./2. Fachsemester | Vorlesung Grundlagenfach nach Wahl (insbesondere Allgemeine Staatslehre; Verfassungsgeschichte; Rechtsphilosophie; Rechtstheorie; Deutsche bzw. Römische Rechtsgeschichte) |
5 |
| Grundrechte | 10 | |
| 1. Fachsemester | Vorlesung Grundrechte |
7,5 |
| 1. Fachsemester | Propädeutische Übung Grundrechte |
2,5 |
| Staatsorganisationsrecht | 10 | |
| 2. Fachsemester | Vorlesung Staatsorganisationsrecht |
7,5 |
| 2. Fachsemester | Propädeutische Übung Staatsorganisationsrecht |
2,5 |
| Allgemeine Grundlagen des Verwaltungsrechts | 10 | |
| 3. Fachsemester | Vorlesung Allgemeines Verwaltungsrecht |
7,5 |
| 3. Fachsemester | Propädeutische Übung Allgemeines Verwaltungsrecht |
2,5 |
| Europäisches und Internationales Recht | 12,5 | |
| 4. Fachsemester | Vorlesung Europarecht |
5 |
| 4. Fachsemester | Propädeutische Übung Europarecht |
2,5 |
| 4. Fachsemester | Vorlesung Völkerrecht |
5 |
| Vertiefung zum Verwaltungsrecht | 17,5 | |
| 5. Fachsemester | Vorlesung Sicherheits- und Polizeirecht |
5 |
| 5. Fachsemester | Vorlesung Umweltrecht |
5 |
| 5. Fachsemester | Vorlesung Kommunalrecht |
5 |
| 5. Fachsemester | Propädeutische Übung Besonderes Verwaltungsrecht |
2,5 |
| Summe Leistungspunkte Öffentliches Recht als zweites Fach | 70 |
Weitere Informationen
Nähere inhaltliche Informationen zum Studiengang Öffentliches Recht als Zweitfach können beim Sprecher des Studiengangs (Prof. Dr. Max-Emanuel Geis, Max-Emanuel.Geis@jura.uni-erlangen.de) erfragt werden. Organisatorische Fragen zum Zwei-Fach-BA werden am besten in der Studienberatung des Studiengangs Politikwissenschaft beantwortet. Die Studienordnung finden Sie hier.