Grußwort
Ministerialdirigent Dr. h.c. Heino Schöbel
Bayerisches Staatsministerium
der Justiz
Sehr geehrter Herr Rektor,
sehr geehrter Herr Dekan,
sehr geehrte Herren Präsidenten,
meine Damen und Herren
Zunächst möchte ich mich, bei Ihnen, Herr
Dekan, für die Einladung und das erteilte "Rederecht" bedanken. Mein
Dank gilt aber auch dem Örtlichen Prüfungsleiter, also Ihnen, sehr
geehrter Herr Präsident Dr. Franke, und Ihren tüchtigen Mitarbeitern,
sowie allen Prüfern aus Hochschule und Praxis. Ohne ihre Tatkraft und
ohne ihren Einsatz wäre es nicht möglich gewesen, über 120
Prüfungsverfahren reibungslos abzuwickeln. Herzlichen Dank allen
Beteiligten!
Den Hauptpersonen dieses Festaktes, den
erfolgreichen Prüfungsteilnehmerinnen und –teilnehmern, gratuliere ich
herzlich zu ihrem Erfolg. Wie erfolgreich Sie waren, hat
Ihnen Dekan Rohe erläutert. Nochmals: Herzlichen Glückwunsch!
Der Festredner wird uns das
Spannungsfeld zwischen erster und dritter Gewalt vor Augen
führen. Ich möchte einen kurzen und sehr oberflächlichen Blick auf die
zweite Gewalt werfen.
- Verwaltung wird
vielfach mit Bürokratie gleichgesetzt. Bürokratie
wird als undurchschaubares und undurchdringliches Geflecht von
Vorschriften empfunden, gewebt und gepflegt von mehr oder weniger
kompetenten Beamten.
- Juristen, so
sagt man, sind unbeliebt: Besserwisserisch und selbstgerecht,
streitsüchtig und formalistisch, verhindernd und beharrend sollen sie
angeblich sein.
Also: Verwaltung ist
Bürokratie und deshalb unbeliebt. Juristen sind gleichfalls unbeliebt -
wie unbeliebt müssen dann Verwaltungsjuristen sein?
Ich bin
Verwaltungsjurist. In der bayerischen Verwaltung. Sie ist
wie folgt beschrieben worden: "Alle Staatsstellen sind an Individuen
ausgeliefert, die - im besten Fall - Nullen sind und die Verwaltung in
eine mitleiderregende Anarchie stürzen. Man entfernt brüsk den
niedrigsten Staatsdiener, der auch nur die leiseste Initiative zeigt,
..... Man wünscht, nur Ausschuss zu haben, und ist darin durchaus
erfolgreich." Ich lege Wert auf die Feststellung, dass dieses
Zitat aus dem Jahre 1786 stammt.
Heutzutage
wiehert der Amtsschimmel,
- wenn Bürger nachweisen müssen,
dass sie keinen Führerschein besitzen. Wie soll ich denn
beweisen, dass ich etwas nicht habe?
- Oder: Das
Gewerbeaufsichtsamt rügt, dass Handbürsten zur Händereinigung für das
Personal fehlten. Auflage: Bürsten anschaffen. Kurz darauf entdecken
Prüfer der Berufsgenossenschaft die neu angeschafften Handbürsten.
Auflage: Handbürsten sofort entfernen. Begründung: Durch das Putzen
könnten Riss- und Schnittwunden und somit Infektionen entstehen.
- Und der Amtsschimmel
fällt in Galopp, wenn eine Behörde einen Maskenball
unter der Auflage genehmigt "Das Tragen von Masken ist verboten".
Trotz vieler
Bemühungen ist es bislang nicht wirklich gelungen, in
Deutschland Bürokratie abzubauen. Zwar wurde jüngst in Sachsen
die "Verwaltungsvorschrift zur Aufbewahrung der Begleitumschläge für
eingehende Briefe" ersatzlos gestrichen. Auch ein Edikt aus dem
Jahr 1351 wurde außer Kraft gesetzt. Es hatte das Tragen von Pfeil und
Bogen in Dresden, Meißen und Pirna nur dem Adel erlaubt, dem gemeinen
Volk aber untersagt.
Diesem
beeindruckenden Erfolg stehen 571 neue Gesetze und
über 1700 Rechtsverordnungen gegenüber, die der Bund in der
letzten Legislaturperiode in die Welt gesetzt hat. Insgesamt gibt es
rund 85 000 Gesetze und Verordnungen, die die Verwaltung
zu beachten und zu vollziehen hat.
An der Aufforstung dieses
Paragraphen-Dschungels beteiligt sich mit großem Eifer die
Europäische Union: Cirka 25.000 Beamte, Angestellte,
Parlamentarier und Experten sowie über 400 Ausschüsse denken über die
europaweite Normierung unseres Lebens nach. Ob im "Beratenden Ausschuss
für die Ausbildung von Hebammen“, im „Beratenden Ausschuss für die
Aufstellung......kompatibler Normen und technischer Spezifikationen für
die Beschaffung von Ausrüstungen und Systemen für das
Flugverkehrsmanagement“ oder im „Ausschuss zur Anpassung der Richtlinien
zur Beseitigung der technischen Handelshemmnisse im Bereich der land-
und forstwirtschaftlichen Zugmaschinen“.
Allein im Bereich der
landwirtschaftlichen Zugmaschinen gibt es nicht weniger als 40
Vorschriften, die alle dazu dienen,
angebliche Handelshemmnisse abzubauen: Den „Rückspiegeln von
Zugmaschinen“ sind zwei Richtlinien gewidmet, die „Scheibenwischer“
regelt die Richtlinie 74/347, während die „Fahrersitze“ in insgesamt
drei Richtlinien genormt werden. Dort findet man die klassischen
Definitionen:
- "Führersitz"
ist der einer einzigen Person platzbietende Sitz, der für den Führer
bestimmt ist, wenn dieser die Zugmaschine führt, und
- "Sitzfläche"
ist die nahezu horizontale Fläche des Sitzes, die die sitzende Haltung
des Führers ermöglicht.
Für den „Beifahrersitz“ gibt es natürlich
eine eigene Richtlinie, ebenso für die „Abschleppeinrichtung“, die
„Bremsanlage“, den "Rückwärtsgang" und so weiter.
Diese Regelungswut entspringt nur zum Teil dem
Selbstbeschäftigungsdrang von Bürokratien. Sie wird auch
gespeist durch die Neigung von Behörden, Bürger vor
jeglichem, auch selbstverschuldetem, Ungemach zu bewahren, und zu diesem
Zweck gut gemeinte Verbote und Gebote zu erlassen. Nicht nur aus
eigenem Antrieb – auch deshalb, weil im Schadensfall die
Verwaltung häufig gefragt wird, was sie unternommen habe, um den Schaden
zu verhindern.
Zum Schutz der Bürger muß beispielsweise eine Richtlinie
europaweit einheitlich regeln, wie man auf eine Leiter
steigt: Auf keinen Fall rückwärts. Ausdrücklich wird bestimmt, daß man
nur mit dem Gesicht zur Leiter hinaufklettern darf; die Hände müssen
frei sein, um sich festhalten zu können. Künftig dürfen also Europas
Bürger - wenn sie wollten - nicht mehr rückwärts mit den Händen in den
Hosentaschen eine Leiter besteigen.
Wir sollten allerdings vor unserer
eigenen Türe kehren. Auch unsere nationale Rechtsordnung beteiligt sich mit Eifer und
Erfolg an dem Bemühen, unser Leben von der Wiege bis zur Bahre möglichst
umfassend und detailgenau zu regeln. Wer Gründe für die
Regelungswut sucht, wird rasch fündig:
Unsere Erwartungen an das Recht
und seine Umsetzung durch die Verwaltung sind umfassend; sie beziehen
soziale Vorsorge,- Entschädigungs- und
Förderungssysteme ebenso ein wie die Bewältigung neuer Gefahren durch
Wissenschaft und Technik.
Ein fleißiger
Normenproduzent ist auch der hierzulande ausgeprägte Drang
nach Einzelfallgerechtigkeit. Der ehemalige Bundespräsident
Herzog hat ihn anschaulich beschrieben: „Wenn sie heute eine
Steuervergünstigung für Brillenträger in´s Gesetz schreiben, klopfen
anschließend die Monokelträger bei Ihnen an. Die bekommen dann die halbe
Vergünstigung. Dagegen klagen sie beim Bundesverfassungsgericht wegen
Verletzung des Gleichheitssatzes und bekommen Recht. Darüber beschweren
sich die Hörgeräteträger. Und auch deren Anspruch wird anerkannt. Am
Ende melden sich noch die, die ein Toupet tragen."
Bei jeder Anordnung einer
Behörde wird gefragt: "Darf sie das?" und: "Wo steht das eigentlich?"
Jeder ist überzeugt, daß er nur das ausdrücklich gesetzlich
Normierte schulde. Oder noch nicht einmal dies.
Und zahlreiche Regelungen sind
nur wegen der fehlenden Bereitschaft vieler Bürger
erforderlich, sich der Vernunft entsprechend zu verhalten.
Beispielsweise wird niemand ernsthaft bestreiten, dass das
Benutzen eines Mobiltelefons durch den Autofahrer während der Fahrt
gefährlich ist. Weil laufend gegen diese Erkenntnis gehandelt wird,
mußte ein ausdrückliches Verbot erlassen werden. Und selbst dieses
Verbot wird massenhaft mißachtet.
Einen Beitrag
zur Bürokratie
leisten auch Verwaltungsvorschriften.
Sie
sichern die Gleichmäßigkeit des Behördenhandelns; es soll nicht heute so
und morgen anders entschieden werden. Sie sollen aber auch konkrete
Handlungsaufträge aus der Flut von abstrakten, teilweise kaum
verständlichen Normen herausfiltern, die die Verwaltung zu vollziehen
hat.
Ein Beispiel: Hinter der
Abkürzung „VÄndVVÄndVVV“ verbirgt sich die "Erste Verordnung zur
Änderung der Vierten Verordnung zur Änderung der
Verfütterungsverbots-Verordnung". Sie besteht aus 2 Artikeln: Art. 2
regelt das Inkrafttreten. In Art. 1 wird lediglich Art. 2 der Vierten
Verordnung zur Änderung der Verfütterungsverbots-Verordnung aufgehoben.
Dieser lautet: "Die Verfütterungsverbots-Verordnung gilt vom 14.
November 2002 an wieder in ihrer am 14. Mai 2002 maßgeblichen
Fassung....". Frage: Welche Auskunft erteilt die
zuständige Behörde einem Landwirt, der wissen will, was er füttern darf?
Ich kenne die Antwort nicht; aber ich
verstehe jetzt, warum Behörden Sehnsucht nach Verwaltungsvorschriften
haben.
Schließlich werden
alle denkbaren Vorkommnisse des Dienstbetriebs in
amtlichen Erlassen erfaßt und mit bemerkenswerter Liebe zum
Detail geregelt.
Sorgsam entworfene Regelungen geben
Sicherheit im Vertretungsfall: "Sind die Schulleiterin oder der
Schulleiter, ihr planmäßiger Vertreter oder seine planmäßige Vertreterin
oder sein planmäßiger Vertreter und die Abwesenheitsvertreterin oder der
Abwesenheitsvertreter der planmäßigen Vertreterin oder des planmäßigen
Vertreters gleichzeitig länger als drei Tage abwesend, so ist die
Schulaufsichtsbehörde unverzüglich über die Regelung der Vertretung zu
informieren.“ Hoffentlich sind nicht deren Leiter, planmäßiger
Vertreter und Abwesenheitsvertreter auch gleichzeitig abwesend.
Besonders eindrucksvoll gelungen ist aber §
49 der Allgemeinen Dienstanordnung der ehemaligen Bundespost. Dort wurde
der Unterschied zwischen einem "Wertsack" und einem
"Wertbeutel" erläutert. Zitat: "Der Wertsack ist ein Beutel, der auf
Grund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht
Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren
Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern
versackt werden."[1]
Zur Klärung möglicher Zweifelsfragen möchte
ich die Dienstanweisung ergänzen: "Sollte es sich bei der
Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, daß Wertbeutel nicht
in Wertsäcke versackt, sondern verbeutelt worden sind, ist die
Versackstelle zu benachrichtigen. Sie entbeutelt den Wertsack und
versackt die entbeutelten Wertbeutel in einen Wertsack. Durch seine
Entbeutelung wird der Wertsack wieder zu einem Beutel. Durch die
Versackung der entbeutelten Wertbeutel wird der mit den entbeutelten
Wertbeuteln besackte Beutel zu einem Wertsack.“
Zuletzt zum
"Amtsdeutsch". Es liebt substantivierte Verben mit
der Endsilbe "-ung": Ämter handeln "in Ansehung" oder "in Würdigung" von
Tatsachen, "in Ausführung" von Normen oder "in Ausübung" von
Zuständigkeiten. Die EU-Kommission begründet jede "Entschließung"
seitenlang "in Erwägung", "in fester Überzeugung" oder "in
entschlossener Bekräftigung".
Das klingt verstaubt und zopfig. Aber auch
Bürokratien gehen mit der Zeit: Moderne Management- und Führungsmethoden
halten Einzug, statt Ärmelschoner kommen Computer zum Einsatz. Durch die
Amtsstuben weht der Zeitgeist – er zeigt sich auch im Wortgebrauch. An
einer alt bekannten Erzählung kann aufgezeigt werden, wie glücklich sich
die Sprache des Informationszeitalters und das gute alte Amtsdeutsch
verbinden:
"Im
Dokumenten-Management unserer Gemeinde wurden die Daten einer hierorts
wohnhaften, noch unbeschulten Minderjährigen wegen ihrer unüblichen
Kopfbekleidung unter dem Personal-Code "Rotkäppchen"
vorgehalten.
Oben erwähntes
Rotkäppchen sollte ihrer Großmutter Nahrungs- und Genussmittel zu
Genesungszwecken zustellen. Im Wald begegnete es einem nicht gemeldeten
Wolf ohne festen Wohnsitz. Da wolfseits Verknappungen auf dem
Ernährungssektor vorherrschend waren, wurde der Wolf bei der Großmutter
unter Einsatz eines trotz Qualitätssicherungs-Managements falschen
Identity-Chips vorsprachig. Dem Untier gelang die diesfallsige
Täuschungsabsicht, worauf es unter Verschlingung der Bettlägerigen einen
Mundraub zur Durchführung brachte.
Ferner täuschte das
Tier bei der später eintreffenden Rotkäppchen seine Corporate-Identity
mit der Großmutter vor, stellte ersterer nach und in der Folge durch
Zweitverschlingung der Rotkäppchen seinen Tötungsvorsatz erneut unter
Beweis.
Der auf einem
Dienstgang befindliche Waldbeamte F. stellte die Urheberschaft von
Schnarchgeräuschen seitens des Tiermaules fest. Nach Einreichung eines
von seiner vorgesetzten Dienststelle zuschlägig beschiedenen
Tötungsgesuchs gab F. zur Erreichung einer ganzheitlichen Lösung als
Grundlage effizienten und kostengünstigen Verwaltungshandelns mittels
einer Pulverschießvorrichtung einen Schuss auf das Raubwesen ab. Dieses
wurde nach Empfangnahme des Geschosses ablebig.
Nach Öffnung des
Kadavers bemächtigte sich Rotkäppchen nebst beigehefteter Großmutter
durch die unverhoffte Wiederbelebung ein gesteigertes, amtlich nicht
zulässiges Lebensgefühl, dem sie durch groben Unfug und öffentliches
Ärgernis erregenden Lärm Ausdruck verliehen, was ihre Haftpflichtmachung
zur Folge hatte.
Der Vorfall wurde
von den kulturschaffenden Gebrüder Grimm stark bekinderten Familien in
Märchenform zur Kenntnis gebracht. Wenn die Beteiligten nicht durch
Hinschied abgegangen und in Fortfall gekommen sind, sind dieselben
derzeit noch lebhaft.“
Genug der
kritischen Überzeichnung. In unser Blickfeld geraten vor allem
zweifelhafte und unsinnige Entscheidungen, unnütze und unverständliche
Regelungen, sture und unfreundliche Beamte. Sie werden – zu Recht –
kritisiert; sie prägen – zu Unrecht – das Bild unserer Verwaltung. Wir
sehen oft nur das Negative, selten das Positive - "only bad news are
good news“.
Dass Verwaltung
weitaus überwiegend „geräuschlos“ und auch effektiv
funktioniert, dass sie den notwendigen rechtlichen Rahmen und die
materiellen Grundvoraussetzungen für unser Leben in einer komplexen
Gesellschaft sichert, dass sie im Regelfall sachgerecht
und bürgerfreundlich entscheidet, bleibt unerwähnt.
Und, glauben Sie
mir, nichts ist so bürokratieaufwendig wie Bürokratieabbau.
Mit diesem
hoffentlich versöhnlichen Schluß beende ich den nicht ganz
ernst gemeinten Versuch, mich dem Phänomen "Bürokratie" zu
nähern, und bedanke ich mich für Ihre Aufmerksamkeit.
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[1]
§ 49 der Allgemeinen Dienstanordnung der ehemaligen Bundespost, zitiert
nach Zach, Gauner, Pinsel, Chicaneure, S. 66; angeblich eine amtliche
Verlautbarung der Deutschen Bundespost - wie ich nachträglich durch eine
Auskunft des ehemaligen Kabinetttsreferenten des Postministers Dollinger,
MDirig Dr. Düll, erfahren habe, in Wirklichkeit der Scherz eines jungen
Inspektors der damaligen Bundespost, der sogar zu einer mündlichen
Anfrage im Deutschen Bundestages geführt hatte (BT-Drs. V/1290, S. 14
und Stenographische Berichte, 5. Wahlperiode, Bd. 63, S. 4002).
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