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Absolventenfeier (Examenstermin 2002/I) |
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Grußworte Ltd. Ministerialrat Dr. Helmut Palder, Bayerisches Staatsministerium der Justiz Florian Dietz, Absolvent des Examenstennins 2002/I Caroliae Cross, Geraldine Kearney, Austauschstudentinnen
Vortrag
Übergabe der Zeugnisse Übergabe der Promotionsurkunden Verleihung des Promotionspreises der Juristischen Fakultät Ehrung der Goldenen Doktorjubilare"
anschließend (ab ca. 19.00 Uhr) kleiner Empfang im Foyer
Musikalische Umrahmung:
Die Juristische Fakultät dankt dem Alumni-Verein a*jfe e.V. und dem Studentenwerk Erlangen-Nürnberg für ihre freundliche Unterstützung.
Ansprache
des Dekans Prof. Dr. Reinhard Greger Verehrte Festgäste! Unsere traditionelle Absolventenfeier hat diesmal eine größere Dimension angenommen. Sicher - der äußere Rahmen ist hier im Audimax bei Weitem nicht so stilvoll wie in der Aula des Schlosses. Dafür durften unsere Examensabsolventen diesmal aber Angehörige oder Freunde in unbegrenzter Zahl mitbringen, und sie können diesen auch noch zeigen, wo sie in den letzten Jahren mit der Jurisprudenz, den Klausuren und manchmal sicher auch dem Phänomen der nachmittäglichen Lidschwere gekämpft haben. Und spätestens nach einer Stunde auf diesen Stühlen wissen auch die Angehörigen, warum die Studiosi oft über harte Zeiten stöhnen. Natürlich stehen nach wie vor im Mittelpunkt dieser Feier die Absolventinnen und Absolventen im engeren Sinne, also diejenigen, die soeben ihr Studium oder ihr Promotionsverfahren erfolgreich abgeschlossen haben. Ihnen gilt daher auch mein erster Gruß und mein herzlicher Glückwunsch. Sie haben eine anspruchsvolle Ausbildung und eine schwierige Prüfung erfolgreich hinter sich gebracht und darauf können Sie und Ihre Angehörigen stolz sein. Wir haben diesmal aber einen erweiterten Absolventenbegriff eingeführt Juristen können so was und auch Ihre Vorgängerinnen und -vorgänger eingeladen, die sich inzwischen im Referendariat, im Berufsleben oder im Ruhestand befinden, aber über unseren vor 2 ½ Jahren gegründeten Alumni-Verein die Verbindung zur Fakultät halten. Der Vorstand des Vereins, von dem ich Herrn Vors. Richter am OLG Ewald Behrschmidt und seine Stellvertreterin Rechtsanwältin Dr. Katharina Reidel sehr herzlich begrüßen darf, sieht in der heutigen Veranstaltung ebenfalls einen sinnvollen Beitrag zur Förderung des Vereinsgedankens und unterstützt uns daher, indem er seinerseits einen erheblichen Beitrag zur Realisierung dieser Feier leistet. Dafür möchte ich mich in unser aller Namen vielmals bedanken. Der erwähnte Vereinsgedanke besteht darin, den Kontakt unter den Ehemaligen, zwischen diesen und der Universität, zwischen Praxis und Wissenschaft und zwischen den juristischen Professionen und Generationen zu pflegen. Dem Alumni-Verein gehören inzwischen über 150 Mitglieder an, vom frischgebackenen Referendar bis zu Gerichtspräsidenten, Vorstandsvorsitzenden und Justizministern (um nur ein paar Beispiele zu nennen) und bei seinen Veranstaltungen ergibt sich jedes Mal ein sehr bereichernder, zwang- und formloser Austausch an Informationen und Erfahrungen. Ich möchte Sie, liebe Absolventinnen und Absolventen im engeren Sinn, gerne einladen, sich dieser Vereinigung anzuschließen schauen Sie doch einfach mal vorbei; Hinweise zur Kontaktaufnahme finden Sie auf dem Programm. Das Stichwort Alumni gibt mir Gelegenheit, einige Personen, die ich auch als Ehrengäste herzlich willkommen heißen möchte, auch als solche, d.h. als alumni, zu outen. Unter uns sind der frühere OB der Stadt Erlangen, Herr Dr. Dietmar Hahlweg, der Vizepräsident des LG Nürnberg-Fürth, Herr Dr. Gemählich mit Gattin (auch alumna) und der Kanzler der FAU, Herr Thomas Schöck, der in seiner Eigenschaft als Alumni-Mitgründer und früherer Schatzmeister auch wertvolle Hilfe beim Zustandekommen dieser Feier geleistet hat. Ebenfalls in Mehrfacheigenschaft und damit besonders herzlich begrüße ich auch den Festredner des heutigen Abends, Herrn Landtagsabgeordneten und stv. Fraktionsvorsitzenden Joachim Herrmann. Herr Herrmann, Sie sind nicht nur genetisch aus dieser Fakultät hervorgegangen, als Sohn unseres früheren Ordinarius Johannes Herrmann, sondern sie sind auch Absolvent und aktives Mitglied des Alumni-Vereins. Und dann haben Sie auch noch eine Absolventin unserer Fakultät geheiratet: ein besonders gelungenes Beispiel intensiver Alumniarbeit. Was Sie, sehr geehrter Herr Hermann, uns nachher als landespolitischer Bildungsexperte ins Stammbuch (oder besser: Studienbuch) schreiben werden, darauf sind wir schon sehr gespannt. Der wichtigste Mann des Abends ist Herr Ltd. MR Dr. Helmut Palder, der stv. Leiter des LJPA denn er hat Ihre Zeugnisse dabei (wie ich hoffe). Er ist zwar kein Alumnus, sondern Absolvent der Würzburger Fakultät, aber wir betrachten allein das versprochene Grußwort und die Verleihung der Zeugnisse als sehr wertvollen Beitrag zur Förderung unserer Fakultät und bedanken uns jetzt schon sehr herzlich. Außer den Absolventen im engeren Sinn und im weiteren Sinn kann ich Ihnen nun auch noch die Gattung der Goldenen Absolventen vorstellen. Es ist uns ebenfalls mit Hilfe des Alumni-Vereins und seines Vorsitzenden ganz persönlich gelungen, zehn Herren ausfindig zu machen, die vor 50 Jahren, im Jahre 1952 an unserer Fakultät promoviert worden sind. Vier von Ihnen können heute hier sein und sie werden heute zu Ihrem Goldenen Doktorjubiläum neue Promotionsurkunden erh Es wäre angebracht, viel mehr Gäste namentlich zu begrüßen, aber wir wollen die Geduld unserer Examenskandidaten, die natürlich auf ihre Zeugnisse warten, nicht überstrapazieren und ich möchte heute am Semesterende doch auch noch einen Blick auf die zurückliegende Zeit werfen: Das Sommersemester begann in Trauer. Wir haben kurz vor seinem Beginn den als Wissenschaftler und Hochschullehrer hoch angesehenen Kollegen Prof. Wolfgang Blomeyer verloren. Er war auch durch sein vielfältiges Engagement - eine tragende Säule unserer Fakultät, der er etwa 30 Jahre lang angehört hat; wir spüren sein Fehlen jeden Tag. Es freut und ehrt uns, liebe Frau Blomeyer, dass Sie die Verbindung zur Fakultät fortsetzen wollen; danke, dass Sie heute bei uns sind. Dass wir das Andenken an Wolfgang Blomeyer noch gebührend würdigen werden, habe ich Ihnen bereits gesagt. Der Beginn des Sommersemesters konfrontierte uns aber auch mit der Emeritierung von Prof. Richard Bartlsperger, der der Fakultät seit 1974 angehört und sie nicht minder geprägt und getragen hat. Bei einem Gespräch kurz danach hat er mir über seine vielen Forschungs- und Publikationsvorhaben berichtet, die er jetzt realisieren zu können hofft. Lieber Herr Bartlsperger wir wünschen Ihnen einen in diesem Sinne durchaus unruhigen Ruhestand! Auch von zwei Wegberufungen, für die Berufenen ehrenvoll, für die Fakultät schmerzlich, muss ich berichten: Herr Prof. Schmidt-Preuß wurde zu Beginn, Herr Prof. Hillgruber zum Ende dieses Semesters an die Universität Bonn berufen. Und ein weiterer ehrenvoller Ruf an einen Kollegen steht im Raume. Wollte man boshaft sein, könnte man sagen, dass wir in puncto Fluktuation gegenwärtig nur von der Bundesregierung übertroffen werden. Doch beim Hochschullehrer gehört die Mobilität zum Beruf und darum freuen wir uns eben doch mit den Kollegen und gratulieren herzlich. Zum Glück ist es uns auch gelungen, für die nicht mehr besetzten Lehrstühle schnell hervorragende Vertretungen zu finden. Drei Nachwuchsprofessoren, Frau Brors von der Universität Münster, Herr Grzeszick von der Universität Köln und Herr Gröpl von der Universität Regensburg haben unser Lehrprogramm nicht nur aufrechterhalten, sondern bereichert. Dafür danke ich Ihnen. Dank auch an Frau PD Wanitzeck, die im Rahmen einer Gastprofessur in diesem Semester an unserer Fakultät gelehrt und den Horizont unserer interessierten Studierenden mit Vorlesungen zur Rechtssoziologie und zu modernen Entwicklungen im Bereich der Biomedizin und des menschlichen Zusammenlebens erweitert hat. Unser Lehrangebot ist weiter bereichert worden durch die Gastvorlesung eines amerikanischen Professors zu Law and Economics, durch eine Vielzahl von Gastvorträgen, durch Exkursionen und Praxisbesuche. Im Juni wurden von Kollegen Grundmann die Ersten Erlanger Europarechtstage organisiert, mit denen die Fakultät die Tür zu einem qualifizierten Weiterbildungsangebot insbesondere für die anwaltliche Praxis aufgestoßen hat dieser Initiative werden weiter folgen; ein Institut für Anwaltsrecht ist in der Gründung. Ich kann auf all das nicht näher eingehen aber eine Besonderheit möchte ich doch besonders hervorheben. Ein Team von Erlanger Jurastudenten hat am Internationalen Moot Court-Wettbewerb teilgenommen: Dabei treten die Studierenden in einem simulierten Gerichtsverfahren in der Rolle von Anwälten auf und verhandeln, in englischer Sprache, wohlgemerkt, Fälle aus dem Völkerrecht. Unser Erlanger Team unter der Schirmherrschaft von Prof. Hruschka stehend und betreut u.a. von unserem Englisch-Dozenten Francis Henry - hat sich dabei bis in die deutsche Endausscheidung vorgekämpft und dort den zweiten Platz errungen. Wir gratulieren ganz herzlich unseren vier Matadoren Lisa Barningham und Elaine Miller, die als englische Austauschstudenten für ein Jahr bei uns studieren, sowie Franz Christian Heinz und Fabian Hess. Wie ich hörte, ist für den nächsten Wettbewerb wieder ein Erlanger Team aufgestellt worden. Vielleicht klappt es ja diesmal auch noch für den nächsten Sprung, der dann zum Weltentscheid in Washington, D.C. führt. Auch dieser schöne Erfolg zeigt, wie wichtig heute eine qualifizierte Sprachausbildung für die Juristen ist. In Erlangen ist das längst erkannt; durch die Kooperation mit dem Sprachenzentrum der Universität können wir unseren Studierenden ein breites und anspruchsvolles Fachsprachenprogramm anbieten, das wir in nächster Zeit noch ausbauen möchten. Fakultät und Sprachenzentrum arbeiten hier engstens zusammen, wie sich auch darin zeigt, dass der Leiter des Sprachenzentrums, Prof. Koller und seine Mitarbeitinnen und -mitarbeiter meiner Einladung zu unserer Feier gefolgt sind. Vielen Dank für dieses Zeichen guter Kooperation! Lassen Sie mich zum Schluss dieses kurzen Rückblicks noch einige Sätze zu den Forschungsaktivitäten unserer Fakultät sagen. Wir sind ja, was Studierende manchmal nicht so wahrnehmen, keine reine Ausbildungseinrichtung. Unsere Lehre basiert auf den Ergebnissen unserer Forschungsarbeit, von der die Studierenden nicht viel sehen, wenn sie nicht am Lehrstuhl mitarbeiten oder unsere Publikationen lesen. Liebe Absolventinnen und Absolventen! Sie haben jetzt etwas Zeit, bis der nächste Ausbildungsabschnitt, das Referendariat, beginnt. Ab Anfang August finden Sie auf der Homepage der FAU den Forschungsbericht auch unserer Fakultät. Sehen Sie sich um, was dort alles angeführt wird vom Völkerrecht über das Islamrecht bis zur Justizreform, um nur ein paar Schlaglichter zu setzen. Vielleicht verlockt Sie dies, auch in der nun auf Sie wartenden Praxis die Wissenschaft nicht aus dem Auge zu verlieren der Alumni-Verein und damit schließt sich der Kreis, bietet Ihnen die Möglichkeit, die nötigen Kontakte zu halten. Grußworte
des Ltd. Ministerialrat Dr. Helmut Palder Herrn Schöbel, von dem ich Sie vielmals grüßen möchte, ist es heute leider nicht möglich, an Ihrer Feier teilzunehmen. Daher habe ich die Freude, in Erlangen zu sein. Und ich bin es gern, kann ich doch damit ein klein wenig den Umstand wieder gut machen, dass ich vor 34 Jahren als Student nach dem ersten Semester bereits der Universität Erlangen den Rücken gekehrt habe. Es waren aber damals, dies lassen Sie sich bitte versichern, keine mit der fachlichen Qualität des Professoriums zusammenhängenden Gründe, die man im ersten Semester sowieso nicht beurteilen kann, sondern rein private Gründe, die ein Student schließlich auch haben darf und die näher darzulegen ich mir unter Hinweis auf mein Aussageverweigerungsrecht versagen möchte. Umso mehr bitte ich Sie, mir zu glauben, dass ich heute wirklich gerne gekommen bin, denn eine solche Examensfeier gehört in der Tat zu den angenehmen Aufgaben des Leiters des Prüfungsamtes oder seines Vertreters. Diese Feier, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Prüfungsteilnehmer, ist ein würdiger und schöner Abschluss Ihres Studiums in Erlangen. Ein herzliches "Dankeschön" dafür, dass Sie auch das Landesjustizprüfungsamt in Ihre Feier einbeziehen. Das Prüfungsamt ist ja nicht ganz unbeteiligt an Ihrem Examen. Mein Grußwort soll Dank und Gratulation sein. Dank zunächst an den Örtlichen Prüfungsleiter in Erlangen. Sie und Ihre Mitarbeiter, die ich in diesen Dank einschließe, haben in der gewohnt zuverlässigen Weise die Prüfung reibungslos abgewickelt. Nur der Eingeweihte weiß, welchen Aufwand das alles bedeutet. Es beginnt mit der Beschaffung der Prüfungsräume, die einen Standard haben müssen, der Prüfungsanfechtungen ausschließt, über die Verteilung der Prüflinge auf die einzelnen Prüfungsräume, die Bestellung der Prüfungsaufsichten, die Einteilung der Prüfer, die Versendung der Arbeiten, die Abwicklung der Korrektur, die Organisation der mündlichen Prüfung bis hin zur heutigen Verleihung der Zeugnisse. Hinzu kommt die penible Beachtung aller Geheimhaltungs- und Sicherheitsvorschriften. Dies ist notwendig, um gleiche Prüfungsbedingungen zu gewährleisten. Es geht schließlich um die Verteilung von Lebenschancen. Daher können wir bei dem hohen Gut der Prüfungsgerechtigkeit keine Kompromisse eingehen. Die Prüfungsgerechtigkeit hat aber nicht nur formale Aspekte, sondern in entscheidendem Ausmaß auch inhaltliche. Damit bin ich bei Ihnen, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sie uns als Prüfer jahrein, jahraus die Treue halten. Ich danke Ihnen allen, sei es aus Hochschule oder Praxis, dass Sie trotz der sonstigen beruflichen Beanspruchung die verantwortungsvolle Aufgabe eines Prüfers übernommen haben, und hoffe auf Ihre weitere Mitwirkung auch bei den künftigen Prüfungen. Von den Prüfern schlage ich die Brücke zu Ihnen, liebe erfolgreiche Examensteilnehmer. Und damit bin ich bei den Gratulationen: Ich gratuliere Ihnen zu dem erfolgreich bestandenen Ersten Juristischen Staatsexamen in Erlangen. Damit gratuliere ich Ihnen vierfach: Zum ersten gilt meine Gratulation Ihrem bestandenen Examen. Ob Sie es mit Brillanz, mit Prädikat, ordentlich, ausreichend, gerade noch, beim ersten, beim zweiten oder beim dritten Anlauf geschafft, ob Sie enttäuscht, weil Sie zu schlecht, oder überrascht, weil Sie - was Sie natürlich nur sich selbst eingestehen - zu gut abgeschnitten haben, all dies tritt jetzt in den Hintergrund, denn jeder hat für sich ein Ziel erreicht und eine Hürde übersprungen. Ich freue mich mit Ihnen darüber. Zum zweiten gratuliere ich Ihnen zu einem bestandenen bayerischen Examen. Die bayerischen Examina haben eine anerkannte Qualität. Das gilt für das Erste Staatsexamen ebenso wie später für das Zweite. Wir haben von Ihnen an acht hintereinander folgenden Werktagen die breite Palette des geltenden Rechts abgefordert. Unsere Prüfungsordnung kennt keine Abschichtung von Prüfungsleistungen. Die breite Palette des geltenden Rechts präsent zu halten, ist etwas, worauf Sie stolz sein können. Das wird künftig anders sein: Sie werden schon gehört haben, dass es im Zuge der Neuordnung der Juristenausbildung zu einem gespalteten ersten Examen kommen wird. Die Prüfung der Pflichtfächer wird weiterhin zentral durch das Prüfungsamt geschehen, allerdings werden die Hochschulen für die Wahlfachprüfung verantwortlich sein, die zu 30 % in die Endnote eingeht. Welche Hochschule welche Wahlfachgruppen anbieten wird, wird gegenwärtig diskutiert, ebenso, welche Prüfungsanforderungen für die Wahlfachgruppe gestellt werden. Aber das ist nur ein kurzer und allgemeiner Blick in die Zukunft, der eher diejenigen interessiert, die noch nicht hier sitzen und nicht Sie, die Sie Ihr Erstes Staatsexamen bereits in der Tasche haben. Als drittes gratuliere ich Ihnen, dass Sie das Examen in Erlangen bestanden haben. Sollten Sie das Gerücht gehört haben, dass die Durchfallquote in Erlangen diesmal höher lag als im Landesdurchschnitt, kann ich das Gerücht nicht dementieren. Das ist zwar schmerzlich für diejenigen, die heute nicht unter uns sind, weil sie das Examen nicht bestanden haben, aber doch eine Auszeichnung für Sie, die Sie heute Ihre Urkunden entgegennehmen können. Das Gefühl, den Maßstäben in Erlangen genügt zu haben, kann Sie zuversichtlich machen, dass es auch im Zweiten Staatsexamen klappen wird. Ich kann Sie beruhigen: Schwerer wird es nicht! Und nun zur vierten Gratulation. Das ist die Gratulation zu Ihrer Berufswahl als Jurist. Wenn Sie zurückdenken an die Zeit nach Ihrem Abitur, wo Sie vor der Frage standen, ob, und wenn ja was Sie studieren sollten, hatten die meisten wohl noch keine feste Vorstellung vom Berufsbild des Juristen. Woher auch? Wenn man nicht von zu Hause, durch Bekannte oder durch eigene Begegnungen mit der Justiz - die in der Regel nicht berufsfördernd wirken - einen näheren Einblick in einen juristischen Beruf gewonnen hat, sind die Vorstellungen meist nebulös. Das ist aber immer noch besser als das Zerrbild, das die Medien, insbesondere manche Fernsehmedien, dem Zuschauer vom Bild des forensisch tätigen Juristen vermitteln. Damit hatten Sie es schwerer als diejenigen Ihrer Mitschüler, die einen Beruf mit von vornherein klarer Prägung wie z.B. Lehrer, Mathematiker, Informatiker, Techniker o.a. ergriffen haben. Für den einen oder anderen mag sich diese Unsicherheit, was den Juristen und das Juristische an sich ausmacht, im Studium zunächst fortgesetzt haben. Aber irgendwann hat das alles Konturen gewonnen und wohl auch Spaß gemacht. Davon gehe ich jedenfalls aus, denn sonst säßen Sie heute nicht hier. Ob sich damit gleich feste berufliche Konturen im Sinn eines konkreten Berufsbildes verbinden, ist eine ganz andere Frage. Einige von Ihnen werden schon feste Vorstellungen haben, was Sie dann, wenn Sie das Zweite Staatsexamen bestanden haben, beruflich anstreben. Ich schätze aber, dass die überwiegende Zahl dies noch nicht genau weiß. Und das macht auch gar nichts. Denn die Vielgestaltigkeit und Breite der juristischen Berufe, die einem am Anfang Schwierigkeiten bei der Selbsteinschätzung bereitet hat, kehrt sich nunmehr in eine Fülle an Möglichkeiten und Chancen um. In der nunmehr vor Ihnen liegenden Referendarzeit haben Sie Gelegenheit, in verschiedene juristische Berufe hineinzuschnuppern. Sie lernen die Arbeitsweise und den Alltag bei Gericht, bei der Staatsanwaltschaft, bei der Verwaltung und in der Anwaltschaft kennen. Schauen Sie sich dort um und verstehen Sie diese praktischen Ausbildungsstationen als Gelegenheit zur beruflichen Orientierung neben der praktischen Ausbildung, die Ihnen dort zuteil wird. Sind wir froh, dass wir den Einheitsjuristen bewahren konnten. Das war politisch bis zuletzt auf der Kippe gestanden. Dabei muss man einräumen, dass auch für eine getrennte Ausbildung ausschließlich in bestimmten Sparten gute Gründe angeführt werden können. Beispielsweise könnte die Ausbildung dann noch zielgenauer und vertiefter auf den gewählten Beruf hin ausgerichtet werden. Außerdem würden in der jeweiligen Sparte nur diejenigen ausgebildet werden, die sich für dieses konkrete Berufsziel interessieren. Damit hätte man auch ein günstigeres Verhältnis zwischen Ausbilder und Auszubildenden. Aber: Sie hätten sich jetzt schon entscheiden müssen, und Sie hätten die bereichernde Erfahrung, andere Gebiete als das von Ihnen gewählte auch mit kennen zu lernen, nicht gemacht Das Für und Wider beider Systeme ist nicht das Thema des heutigen Tages, daher will ich jetzt gar nicht näher darauf eingehen, sondern mich mit Ihnen darüber freuen, dass die Breite Ihrer Ausbildung erhalten geblieben ist und damit auch die Flexibilität für Ihre endgültige Berufswahl. Andererseits ist es nicht so, dass Sie keinerlei Schwerpunkte setzen könnten. Im Gegenteil, Sie sollen sogar Schwerpunkte setzen. Sie können die Ausbildung mit der Station beim Zivilgericht beginnen oder beim Rechtsanwalt. Sie können die Dauer der Ausbildungsstationen in gewissem Umfang selbst beeinflussen. Und schließlich werden Sie sich für einen Schwerpunktbereich entscheiden müssen. Daneben werden Ihnen ergänzende Kurse angeboten, schließlich ist ein Auslandsaufenthalt möglich. Meine Damen und Herren, Sie sehen, heute beenden Sie zwar mit diesem Festakt Ihre Ausbildung an der Universität, aber noch nicht Ihre Ausbildung zum Juristen. Wir, das Prüfungsamt, werden Sie dabei weiterhin begleiten. Das Entscheidende liegt aber an Ihnen selbst. Sie müssen die Arbeit machen und Sie müssen das Interesse mitbringen. Es geht schließlich um Ihre Zukunft. Ich wünsche Ihnen für die vor Ihnen liegende Referendarzeit Kraft und Durchhaltevermögen, aber auch Spaß an der Arbeit und Freude an Ihrer Ausbildung, damit Sie das zweite Examen mindestens genauso gut, vielleicht sogar etwas besser bestehen als das erste und Sie dann die Qual der Wahl unter vielen schönen juristischen Berufen haben. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit! Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kommilitoninnen und Kommilitonen! Wir haben es geschafft! - Natürlich, ich höre jetzt einige einwenden, daß doch noch das nächste, zweite Staatsexamen bevorsteht, bis wir es wirklich geschafft haben. Daher will ich präzisieren: Wir haben das Ziel unseres Studiums erreicht und können heute mit Freude und Stolz unsere Examensurkunden in Empfang nehmen, die uns zwar nicht den Titel eines Diplom-Juristen verleihen, was derzeit immer wieder diskutiert wird, uns aber zumindest die Reife für den Referendarsdienst bescheinigen. Bis hierher war es aber ein weiter Weg, auf den sich ein kurzer Rückblick lohnt: Angefangen hat es spätestens bei einer ähnlichen Feierstunde anläßlich eines anderen Reifezeugnisses: Wir hatten unser Abitur in Händen und durften bzw. mußten uns entscheiden, welches Studium es nun eigentlich sein soll. Doch bevor wir alle bei einer der Begrüßungsveranstaltungen der Juristischen Fakultät hier im Erlanger Audimax Platz nehmen konnten, war eine erste Hürde zu nehmen, die es heute bereits nicht mehr gibt: Das Ergattern eines der begehrten Studienplätze im ZVS Auswahlverfahren! Sollte der Platz im Fach Rechtswissenschaften mit einem Abiturdurchschnitt um die 2,3 bis 2,5 noch machbar erscheinen, war dies mit der Traumstudienstadt schon weitaus schwieriger: Und so fanden wir uns zu Beginn des ersten Semesters in einem bunten Haufen von Kommilitonen wieder, deren Wunsch (häufig München oder gar Heidelberg und Freiburg) nicht erfüllt werden konnte. Selbst wenn man sich - ich oute mich freiwillig - tatsächlich nach Erlangen beworben hatte, traten anfänglich Assoziationen an Berichte über die Kinderlandverschickung früherer weniger glücklicher Zeiten hervor. Erlangen ist für viele zwar keine Liebe auf den ersten Blick". Doch zeigt der zweite charmantere Züge der Stadt, ihrer Bewohner und ihrer Umgebung (man denke nur an die Fränkische!) und vertreibt so die Vorbehalte meist schnell. Relativ locker konnten wir das Studium und den Erwerb der ersten Scheine beginnen - die Zwischenprüfung war noch nicht wiederentdeckt und es gab auch noch echte Bergferien. Schon zeigten sich die ersten Spuren unseres Studiums: Sie, liebe Gäste, werden es als Eltern oder Freundinnen und Freunde bald bemerkt haben, daß normale Aussagen zusehends umständlicheren, ja fast erbsenzählerhaften Formulierungen, wichen. Fragte man zum Beispiel nach einer Heimfahrt am nächsten Wochenende, so kam eine Antwort in der Art Grundsätzlich habe ich schon vor zu kommen..." bald gefolgt von aber es könnte unter Umständen sein, daß ...". Zusehens fiel es uns immer schwerer, uns kurz zu fassen und einfach mal Ja" oder Nein" zu sagen. Denn so einfach ist es bei den Juristen bekanntermaßen nicht. Diese Entwicklung setzte sich fort und führte - vielleicht um die Zeit des Erwerbs der großen Scheine - zu weiteren Neuerungen: Ein Verleihen des eigenen Fahrrades wurde z.B. schier unmöglich, wenn nicht vorhergeregelt wird, wer bei einem Unfall oder bei Schäden durch einen nicht auszuschließenden Meteoriteneinschlag haften solle. Letzteres ist vielleicht ein bißchen übertrieben - aber dennoch ist nicht abzustreiten: Das Studium begann uns zu prägen. Auch diese Phase ging vorüber. Manch einer schob - wie ich - nach den Scheinen einen Auslandsaufenthalt ein, um mal über den Tellerrand des eigenen Rechtskreises hinauszuschauen, sicher aber auch um das dicke Ende, das uns noch bevorstand, etwas hinauszuschieben. Denn da gab es ja noch das Examen! Dieser Moment stellte für uns, aber auch für unser gesamtes Umfeld den Auftakt zu einem ein bis zwei Jahre dauernden Ausnahmezustand dar: Es stellte sich zunächst die Frage: Schaff' ich es alleine unterstützt von dem Angebot der Universität oder soll ich zum Repetitor? Trotz des ständig verbesserten und inzwischen reichhaltigen Angebots des Examinatoriums an der Uni beantwortete der überwiegende Teil diese Frage im letzteren Sinne und entschied sich damit für die kostenträchtigere Variante. Wieder so eine Spezialität des Jurastudiums, die nicht nur zahlende Eltern - glücklich, wer solche hat - irritieren kann. Selbst ex post läßt sich nicht beantworten, welcher Weg der bessere ist. Sicher ist aber, daß zu der Entscheidung gegen den konventionellen Repetitor-Weg eine Menge Mut gehört, die man angesichts der Bedeutung dieses Studienabschnitts und sicher auch wegen der verlockenden Versprechungen der kommerziellen Angebote nur schwer aufbringt. Ich selbst war offen gesagt nicht mutig genug. Dennoch ist der Trend erfreulich, daß zunehmend die Examensvorbereitung wieder dorthin verlagert wird, wo sie eigentlich hingehört - nämlich in die (nicht zuletzt kostenfreie) Universität. Der hervorragende Examensklausurenkurs aber auch die Examinatorien markieren hierbei einen entscheidenden Schritt in die richtige Richtung. Egal welchen Weg wir wählten und wieviel Zeit wir uns nahmen. Am 12. März diesen Jahres war es dann soweit: Die acht Tage, auf die wir so lange hingearbeitet hatten, waren gekommen und wurden, wie wir heute sehen, von uns allen erfolgreich bewältigt! Gleiches gilt für die nicht zu unterschätzende Wartezeit von über vier Monaten zwischen den beiden Prüfungsabschnitten, in der sicher jeder einmal dieses Wechselbad der Gefühle von vorsichtigem Optimismus bis hin zu tiefer Verzweiflung über das Fabrizierte durchgemacht hat. Nach dem Mündlichen - und da schließt sich nun der Kreis - war es dann endlich geschafft. Bleibt mir - last but not least - in unser aller Namen ganz herzlich zu danken: Unseren Professoren samt ihren Mitarbeitern, unseren Eltern, Freundinnen und Freunden ohne deren Engagement, Geduld und vielfältige Unterstützung wir die große Herausforderung des Examens nicht so leicht gemeistert hätten. Damit und mit den besten Wünschen für unsere Zukunft möchte ich schließen und danke für Ihre Aufmerksamkeit. Vortrag von Joachim
Herrmann zum Thema: PISA - auch Juristen brauchen (noch) bessere
Schulbildung" Spectabilis, von Ludwig Thoma stammt der schöne Satz: "Er war Jurist und auch sonst von mäßigen Verstand." Dazu muss man wissen, dass Ludwig Thoma zwar als Schriftsteller zumindest in Bayern zu einer gewissen Berühmtheit kam, von Beruf aber Rechtsanwalt in Dachau und München war und deshalb der soeben zitierte Satz schon eine gehörige Portion Selbstironie beinhaltete. Und deshalb ist es auch keineswegs sarkastisch gemeint, wenn ich zu aller erst all denen sehr herzlich gratuliere, die in diesem Semester ihr Erstes juristisches Staatsexamen endgültig erfolgreich absolviert haben. Ich beglückwünsche Sie zu dem gelungenen Abschluss Ihres Jurastudiums und ich wünsche Ihnen für Ihren weiteren Werdegang und Ihre weitere Ausbildung auch in Zukunft viel Erfolg. Ebenso gelten meine Glückwünsche den erfolgreichen Doktoranden. Dass ich heute diese - ich verspreche Ihnen kurze - Festansprache halten darf, bedeutet für mich zweifellos eine besondere Ehre und Freude, denn zu meiner Studienzeit gab es so etwas leider noch nicht. Ich habe selbst hier vor 21 Jahren mein Erstes Juristisches Staatsexamen absolviert, danach quer durch Mittelfranken die Referendarzeit und 1984 mein zweites Staatsexamen. Danach war ich als junger Regierungsrat zunächst vier Jahre in der Bayerischen Staatskanzlei tätig, anschließend als Abteilungsleiter am Landratsamt Erlangen-Höchstadt. 1992 wechselte ich in die Rechtsabteilung der Siemens AG, um dort als Syndikus vor allem Fragen aus dem Bereich des Verwaltungsrechts zu bearbeiten. Seit 1994 bin ich der direkt gewählte Abgeordnete des Stimmkreises Erlangen im Bayerischen Landtag. Aus diesem Werdegang mögen Sie ersehen, meine Damen und Herren, dass die Ausbildung zum Volljuristen eben nahezu zu allem befähigt. Das drückt sich auch in einem anderen Merksatz aus, der allerdings nicht von Ludwig Thoma stammt: "Er ist zu allem fähig, aber zu nichts zu gebrauchen." Erfreulicherweise ist dieser Satz nicht juristenspezifisch. Ich überlasse es Ihnen selbst, ob Sie sich auch von solchen Bemerkungen angesprochen fühlen, oder damit lieber die Kommilitonen anderer Fachdisziplinen charakterisieren wollen. Wer allerdings die nicht nur jahrelange, sondern jahrzehntelange Debatte über die Reform der Juristenausbildung mitverfolgt und nachvollzogen hat, kann mitunter von solchen Assoziationen nicht überrascht werden. Immerhin haben Bundestag und Bundesrat vor drei Monaten einen vorläufigen Schlussstrich unter diese nahezu unendliche Debatte gezogen. Mit dem Gesetz zur Reform der Juristenausbildung vom 5. April 2002 hat das deutsche Richtergesetz eine Reihe interessanter Änderungen und Ergänzungen erfahren. Sie werden am 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft treten. Zu den wesentlichen Neuerungen gehört, dass künftig das erste Examen aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung besteht. Künftig ist als Prüfungsvoraussetzung außerdem der erfolgreiche Besuch einer fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses nachzuweisen. Die Inhalte des Studiums haben künftig die rechtssprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis zu berücksichtigen einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Meditation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Der anschließende Referendardienst bleibt auf die zweijährige Dauer festgeschrieben, wobei die Pflichtstation bei einem Rechtsanwalt neun Monate dauert und damit ein wesentlich stärkeres Gewicht als bisher erhält. Ich will die Änderungen in der Juristen-Ausbildung hier nicht im Einzelnen erläutern oder gar kommentieren, wichtig erscheint mir auch auf Grund meiner eigenen beruflichen Erfahrungen, dass der Praxisbezug sowohl des Studiums wie auch des Referendardienstes wirklich verstärkt wird. Dies sollte auch von der Rechtswissenschaft an der Universität nicht als Beschränkung, sondern als Bereicherung verstanden werden. Mit einem ganz speziellen Anliegen angehender Juristen bin ich im Moment sehr aktuell im Bayerischen Landtag befasst. Aufgrund eines von mir initiierten Antrags hat der Bayerische Landtag schon Ende November 2000 per Beschluss die Staatsregierung aufgefordert, auf die Einführung eines akademischen Grades mit der Bezeichnung "Diplomjurist" hinzuwirken. Damit soll erfolgreichen Absolventen des ersten Juristischen Staatsexamens eine im Arbeitsmarkt aussagekräftige Bezeichnung verliehen werden. Zusätzlich sollen die Absolventen den international ausgerichteten Titel " Bachelor in German Law" führen dürfen. Ich meine, dass es gerade vor dem Hintergrund eines immer enger und internationaler werdenden Arbeitsmarktes dringend erforderlich ist, dass junge Juristen, die das erste Staatsexamen erfolgreich abgelegt haben, eine im Wettbewerb aussagekräftigen Titel tragen können. Dies kann auch zur weiteren Profilierung Bayerischer Universitäten beitragen. Außerdem dürfen junge Juristen meines Erachtens nicht schlechter gestellt werden als Absolventen anderer Studiengänge, die nach dem erfolgreichen Abschluss des Hochschulstudiums ein Diplom erhalten. Nicht jeder Jurist muss unbedingt auch die Referendarzeit durchlaufen. Leider haben wir in Bayern in dieser Frage noch nicht den endgültigen Durchbruch erzielt. Nach meiner Kenntnis verleihen derzeit bereits die Universitäten Göttingen, Osnabrück, Hannover, Bielefeld und Münster einen akzessorischen Diplomgrad an erfolgreiche Absolventen der ersten juristischen Staatsprüfung. Die Universitäten Berlin, Bonn, Saarbrücken und Kiel sind im Begriff nachzuziehen. Dies lässt es aus meiner Sicht schon zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen bayerischer Absolventen umso dringender erscheinen, dass nunmehr auch von bayerischen Juristischen Fakultäten ein solcher akademischer Abschlussgrad verliehen wird. Leider hat die bayerische Rektorenkonferenz am 19.April diesen Jahres beschlossen, die Diplomgraduierung für Absolventen der ersten Juristischen Staatsprüfung dann vorzusehen, wenn eine essentielle akademische Leistung erkennbar ist. Dies wird vom Wissenschaftsministerium in München so interpretiert, dass die Diplomierung erst für die Absolventen der neuen Juristenausbildung, die ich vorhin kurz skizziert habe, in Betracht komme, also erst in etwa fünf Jahren. Die CSU-Landtagsfraktion wird sich mit diesem momentanen Stand allerdings nicht zufrieden gaben. Wir werden deshalb im Herbst einen neuen Antrag im Bayerischen Landtag einbringen, dass Absolventen des ersten juristischen Staatsexamens in Bayern ab sofort zumindest mit einer akademischen Zusatzarbeit die Möglichkeit der Diplomierung eingeräumt werden sollte. Dabei stehe ich auf dem Standpunkt, dass die Hausarbeiten für die drei sogenannten großen Scheine zumindest in ihrer Summe der akademischen Leistung in anderen Studienfächern oft nicht nachstehen. Ich hoffe sehr, dass wir mit diesem Kompromissvorschlag nun endlich eine konsensfähige Lösung erreichen, die vom Wissenschaftsministerium und den Universitätsleitungen in Bayern mitgetragen wird. Das Justizministerium haben wir mit unserem Anliegen sowieso auf unserer Seite. Meine Damen und Herren, Wir müssen uns freilich nicht nur mit dem optimalen Übergang junger Juristen vom Studium in den Arbeitsmarkt beschäftigen. Für die langfristige Entwicklung wahrscheinlich noch wichtiger ist, allen Abiturienten und damit eben auch späteren Jurastudenten die nötige grundlegende Allgemeinbildung in der Schule zu vermitteln. Sie wissen wahrscheinlich, meine Damen und Herren, dass es seit vielen Jahren kontinuierlich eine unübersehbare Korrelation zwischen dem Erfolg eines Schülers in Deutsch, Mathematik und der ersten Fremdsprache einerseits und seinem späteren Erfolg im ersten juristischen Staatsexamen andererseits gibt. Dieser starke Zusammenhang wird von der Bayerischen Justiz immer wieder aufgezeigt. Vor diesem Hintergrund sind deshalb die Ergebnisse der PISA Studie im internationalen wie im innerdeutschen Vergleich auch für die Juristenausbildung von größtem Interesse. International wie national hat die PISA Studie die Kategorien Lesekompetenz, mathematische Kompetenz und naturwissenschaftliche Kompetenz überprüft. Sie haben sicherlich in den Medien verfolgt, meine Damen und Herren, dass Bayern im Vergleich der 16 deutschen Bundesländer in allen drei Bereichen jeweils Platz 1 belegt hat. Dabei bedeutete die Prüfung der Lesekompetenz beispielsweise das Ermitteln von Informationen aus Texten, das textbezogene Interpretieren und das Reflektieren und Bewerten. Es liegt auf der Hand, dass diese Kompetenzen für jeden Schüler, aber sicher gerade auch für spätere Jurastudentinnen und -studenten von größter Bedeutung sind. Freilich wollen wir uns auf diesem bayerischen Erfolg bei der PISA Studie keineswegs ausruhen. Wir müssen vielmehr alles daran setzen, noch besser zu werden und uns insbesondere auch im internationalen Vergleich nach vorne orientieren. Was kann dabei konkret getan werden? Lassen sie mich dazu nur einige wenige Beispiele nennen: Künftig wollen wir in Bayern die Lesekompetenz bereits im Kindergarten vorbereiten. Ein neuer Bildungsplan für unsere Kindergärten sieht vor, neben sozial-emotionalen auch die kognitive Förderung und altersgerechtes Lernen stärker zu unterstützen. Damit wird auch der Übergang in die Grundschule und deren erfolgreicher Besuch erleichtert. In allen Schularten und Fächern werden wir weiter die Sicherung des sprachlichen, mathematischen und naturwissenschaftliche Grundlagenwissens vorantreiben, das allgemeine Anspruchsniveau anheben und das selbstregulierte Lernen stärken. Des weiteren sollen die Schulen in ihrer Eigenverantwortung gestärkt werden. Der vor einigen Jahren eingeleitete Prozess der inneren Schulentwicklung mit den drei Grundpfeilern Steigerung der Unterrichtsqualität, Verbesserung der Teamentwicklung im Lehrerkollegium sowie der Koordination zwischen Elternhaus und Schule weißt hier den richtigen Weg. PISA gibt Schulleitungen, Lehrkräften und Eltern die Verpflichtung auf sich gemeinsam an dem Streben nach mehr Qualität zu beteiligen. Letztendlich können und dürfen all diese Initiativen aber nicht davon ablenken, dass persönliche Bildung vor allem auch persönliche Anstrengung erfordert. Der Staat muss gute, qualifizierte Bildungsangebote zur Verfügung stellen, in den Schulen ebenso wie in den Hochschulen. Wer aber den Eindruck erweckt, Bildung könne jungen Menschen dort dann so verabreicht werden wie ein Glas Wasser aus der Wasserleitung, der führt die jungen Menschen und manchmal auch deren Eltern in die Irre. Sie wissen es alle so gut wie ich: Es können Lehrer und auch Lehrmaterialien noch so gut sein, wenn ich nicht selbst den Willen habe, mich mit den Themen zu beschäftigen, sie mir selbst anzueignen und mich selbst auch dabei anzustrengen, kann das Ganze keinen Erfolg haben. In diesem Sinn können und dürfen wir auch auf den Leistungsgedanken an unseren Schulen nicht verzichten. Ich meine, dass in diesen politischen Bekenntnis zur Leistung auch das Erfolgsgeheimnis Bayerns für die PISA Studie liegt. Sie alle, meine Damen und Herren, haben ihre persönliche Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit bereits unter Beweis gestellt. Ich beglückwünsche Sie dazu abschließend noch einmal sehr herzlich. Ich hoffe, Sie behalten Ihre alma mater, Ihre Juristische Fakultät an der Friedrich-Alexander-Universität in guter Erinnerung. Eine hervorragende Möglichkeit, den Kontakt zu ihren Kommilitonen und zu dieser Fakultät in Zukunft zu halten, ist die Mitgliedschaft in der Vereinigung der alumni. Eine hervorragende Idee, die sich auch auf immer mehr Fächer und Fakultäten ausbreitet. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich entschließen könnten, auch da mitzumachen. Ihnen allen nochmals alles Gute für die Zukunft und für heute eine schöne Feier und einen fröhlichen Abend! |
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| Seitengestaltung: Sven Muth (zuletzt geändert 11.2002) | ||||