Immatrikulationserfordernis für die mündliche Universitätsprüfung


Hinweis zum Immatrikulationserfordernis für die mündliche Universitätsprüfung

Abweichend von der Handhabung des Justizprüfungsamtes für den mündlichen Teil der Staatsprüfung geht die Zentrale Universitätsverwaltung (Prüfungsamt und Studentenkanzlei) davon aus, dass Studierende der Rechtswissenschaft in dem Semester, in dem sie den mündlichen Teil der Universitätsprüfung ablegen grundsätzlich (Ausnahmen: Versuch zur Notenverbesserung, soweit möglich; Wiederholungsversuch, wenn die Prüfung nicht mit dem Freischuss abgelegt wurde) immatrikuliert sein müssen. Selbstverständlich können im entsprechenden Semester auch Leistungen der Universität (etwa Veranstaltungen zum Schwerpunktbereich, Examenskurse, simulierte mündliche Prüfungen) in Anspruch genommen werden.