Änderung der Studienordnung und der Zwischenprüfungsordnung zum WS 2009/10


Zum Wintersemester haben sich die Studienordnung und die Zwischenprüfungsordnung geändert.

Änderung der Studienordnung

Die Änderung der Studienordnung bezieht sich auf den Prüfungsgegenstand der Abschlussklausur zum Grundkurs Zivilrecht II, die im Sommersemester angeboten wird:

Nach der klarstellenden Neuregelung ist für die Abschlussklausur zum Grundkurs Zivilrecht II der Stoff des Grundkurses IIa und des Grundkurses IIb Prüfungsgegenstand.

Änderung der Zwischenprüfungsordnung

Die Zwischenprüfungsordnung hat sich in folgenden Punkten geändert:

  • Nicht bestandene Zwischenprüfungsklausuren können nun im Jahresturnus wiederholt werden. Ein Wechsel des Prüfungskurses ist nicht erforderlich. Bei Nichtbestehen der Zwischenprüfung zum Grundkurs II kann somit die Prüfung im darauf folgenden Sommersemester ebenfalls im Grundkurs II wiederholt werden. Unberührt von dieser Neuregelung besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, die Zwischenprüfung bereits im unmittelbar folgenden Semester (mit Kurswechsel) zu wiederholen.
  • Ein Rücktritt von der Prüfung (nach erfolgter Anmeldung) ist bis zum Ende des dritten Werktages vor dem Prüfungstag ohne Angabe von Gründen zulässig. Als Werktage gelten dabei die Tage von Montag bis einschließlich Freitag. Erfolgt der Rücktritt nicht fristgerecht, so gilt die betreffende Zwischenprüfung als abgelegt und nicht bestanden.

(Verbindlicher) Text der Studienordnung und der Zwischenprüfungsordnung

Den (verbindlichen) Text der ab WS 2009/10 gültigen Zwischenprüfungsordnung bzw. der Studienordnung finden Sie unter folgenden Links:

Studienordnung

Zwischenprüfungsordnung