Leistungsbescheinigungen nach dem BAföG


Leistungsbescheinigungen nach § 48 BAföG (rosafarbene Formblätter) werden ab sofort von der Serviceeinheit "Lehre und Studienberatung" während der Sprechstunden der Studienfachberatung (Di., 09.30 - 11.30 Uhr und Do., 14.00 - 16.00 Uhr) bearbeitet. Bitte bringen Sie zur Überprüfung Bescheinigungen über Ihre bisher erbrachten Leistungen (Zwischenprüfungszeugnis, Scheine über Abschlussklausuren, etc.) und die aktuelle Immatrikulationsbescheinigung mit.

Die vom Dekan unterschriebenen Bescheinigungen können Sie dann bei der Fachbereichsverwaltung abholen.